Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 21 Seiten

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6 Auswirkungen

6.1 Auswirkungen auf den Bund

Für den Bund ergeben sich sowohl in der Projektphase als auch in der Anwendung der Verordnung (EU) 2020/493 ab Inbetriebnahme finanzielle Auswirkungen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen FADO-Systems steht auf EU-Ebene noch nicht fest. Die technischen Einzelheiten für das FADO-System müssen noch erarbeitet werden. Diese werden von der Europäischen Kommission in separaten Rechtsakten festgelegt, die der Schweiz wieder als Schengen-Weiterentwicklungen notifiziert werden. Die entsprechenden Arbeiten zu deren Ausarbeitung sind allerdings noch nicht angelaufen. Nach dem derzeitigen Wissensstand ist davon auszugehen, dass sich die Architektur des Systems nicht grundlegend ändern wird und die Inbetriebnahme des neuen FADO-Systems erst 2023 erfolgen dürfte. Es fehlen bis jetzt die Informationen zur technischen Umsetzung des Projekts, welches der Schweiz erlauben könnte, die Kosten der Umsetzung des Projekts in verlässlicher Weise zu schätzen. Auch ist offen, wie diese Kosten auf die zugriffsberechtigten Stellen verteilt sein werden. Der Bereich ADoc bei fedpol soll wie bisher für die echten Dokumente und die Fachstelle Dokumente bei der EZV wie bisher für gefälschte Dokumente die nationale Kontaktstelle der Schweiz für das FADO-System der EU bleiben. Der Arbeitsaufwand wird gemäss heutigem Wissensstand gleich bleiben. Das Projekt zur Einführung von FADO kostete insgesamt 500‘000 Franken. Der Betrieb von ExpertFADO und iFADO kostet den Bund aktuell jährlich 500‘000 Franken (konkret im Jahr 2020: Infrastrukturbetrieb: CHF 282'100 / Anwendungsbetrieb: CHF 3120 / SSO-Portal-Services inkl. Tool Zugriffsberechtigung: CHF 120'775 / Support: CHF 96'600). Es ist möglich, dass die aktuellen Schnittstellen der Schweiz zur Anbindung an das FADO-System angepasst (oder neu geschaffen) werden müssen. Es kann bei der neuen Inbetriebnahme von FADO mit vergleichbar hohe Kosten gerechnet werden, wenn das neue System nicht grosse Änderungen in der Anwendung erfahren wird. Im Verlauf der weiteren Arbeiten zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen sowie der Übernahme der angekündigten weiteren technischen Reglementierungen der Kommission werden die Projektkosten näher quantifiziert und die Finanzierung geregelt.

Eine abschliessende Aussage zu den finanziellen und personellen Auswirkungen für den Bund wird in einem separaten Antrag zur Übernahme der entsprechenden Schengen-Weiterentwicklung gemacht werden können, sobald die Lösung feststeht und von Seiten EU kommuniziert wurde.

6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die Neuerung hat voraussichtlich keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden.