Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 21 Seiten

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1.2 Verlauf der Verhandlungen

4 Gestützt auf Artikel 4 des Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA) ist die Schweiz berechtigt, im Schengen-Bereich in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates der EU mitzuwirken. Sie kann insbesondere Stellung nehmen und Anregungen anbringen. Über ein Stimmrecht verfügt die Schweiz jedoch nicht (vgl. Art. 7 Abs. 1 SAA).

Die Neuregelung von FADO wurde ursprünglich gemeinsam mit der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (EU) 2019/1896 (nachfolgend: Frontex-Verordnung) beraten. Die Beratungen fanden in der Arbeitsgruppe Grenze des Rates der Europäischen Union, im Ausschuss der ständigen Vertretungen (COREPER) und im Rat der Justiz- und Innenminister statt. Diese Gremien tagten als gemischter Ausschuss (COMIX), d.h. im Beisein der Vertreterinnen und Vertreter der assoziierten Staaten, u.a. der Schweiz. In den Sitzungen auf Expertenstufe haben die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Interessen der Schweiz vertreten und teilweise auch die Mission in Brüssel. Die Vertreter der Schweiz haben an den Sitzungen teilgenommen, konnten technische Fragen klären und ihre Lösungsvorschläge in allen Verhandlungsetappen einbringen.

Im März 2019 fanden die Verhandlungen zwischen der Präsidentschaft des Rats der EU, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament (sog. Trilogverhandlungen) zur Frontex-Verordnung statt. Das Europäische Parlament sprach sich in diesen Verhandlungen gegen eine gemeinsame Beratung von FADO mit der Frontex-Verordnung aus. Es wurde entschieden, diese beiden Vorlagen voneinander zu trennen. Während die Frontex-Verordnung noch vor den Europawahlen 2019 abgeschlossen werden konnte, wurden die Bestimmungen zu FADO in der neuen Legislatur erneut beraten. Am 20. Februar 2019 verabschiedete der COREPER ein Verhandlungsmandat. Im November 2019 fanden die Trilogverhandlungen zu FADO statt. Während diesen Verhandlungen fanden regelmässig Sitzungen mit JI-Councellors (Ratsarbeitsgruppe Fauxdoc) der ständigen Vertretungen in Brüssel statt. Die Schweiz war in dieser Phase durch den Attaché der EZV in Brüssel vertreten.

Die Diskussionen fokussierten sich im Wesentlichen auf Frontex-spezifische Aspekte. Die Stossrichtung der Revision von FADO war grundsätzlich unbestritten. Einige Staaten forderten, dass nebst Identifikations- und Reisedokumenten weitere offizielle Dokumente, die von den Schengen-Staaten ausgestellt werden, in FADO erfasst werden. Andere Staaten waren dagegen, FADO auf weitere Dokumente auszuweiten. Einige Staaten wehrten sich gegen einen öffentlichen Zugang zu FADO. Diskutiert wurde auch, welche Akteure auf welche Stufe von FADO Zugriff erhalten sollten. Bedenken bestanden insbesondere bei möglichen weiteren Zugriffsrechten für Dritte (z.B. internationale Organisationen oder private Unternehmen). Man einigte sich, diese Rechte in einem delegierten Rechtsakt zu präzisieren. Verschie-

4Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der

Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, SR

0.362.31.