Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 21 Seiten
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Übersicht
Gefälschte Dokumente und Identitätsbetrug werden häufig an den Schengen-Aussengrenzen aufgedeckt; eine gute Zusammenarbeit der Polizei-, Grenzschutz- und Migrationsbehörden aller Schengen-Staaten ist für eine wirksame Bekämp-
fung der Dokumentenfälschung zentral. FADO (False and Authentic Documents Online) ist ein Bildspeicherungssystem der EU. Es dient dem Austausch von Informationen über Sicherheitsmerkmale und potenzielle Fälschungsmerkmale in echten und gefälschten Dokumenten zwischen den Schengen-Staaten. FADO
wurde bisher vom Generalsekretariat des Rates der EU geführt. Mit der Verordnung (EU) 2020/4931 erhält der Betrieb des FADO-Systems eine neue Rechts-
grundlage, die eine Schengen-Weiterentwicklung darstellt. Die Verantwortung für
den Betrieb des Systems wird an die Agentur der Europäischen Grenz- und Küs-
tenwache (nachfolgend: Frontex) übertragen.
Ausgangslage
Gefälschte Dokumente werden im Migrationsbereich genutzt, um die eigene Identität zu verschleiern. Die Fälschung von Dokumenten wird aber auch bei kriminellen Tätigkeiten verwendet, unter anderem im Bereich der Geldwäscherei und des Terrorismus. Die bei der Herstellung gefälschter Dokumente eingesetzten Techniken werden immer ausgefeilter und erfordern hochwertige Informationen über mögliche Erkennungsmerkmale, insbesondere Sicherheits- und Fälschungsmerkmale. Bei den Dokumenten kann es sich entweder um Pseudodokumente, Verfälschungen, Totalfälschungen oder gestohlene Blankodokumente handeln. Die Schweiz hat seit dem Jahr 2014 jährlich zwischen 3'800 und 5’100 gefälschte Dokumente identifiziert. Um den Einsatz gefälschter Dokumente und das damit einhergehende Sicherheitsrisiko für den Schengen-Raum – insbesondere an den Schengen-Aussengrenzen – angemessen bekämpfen zu können, ist ein effizienter, zeitnaher und unkomplizierter Informationsaustausch über echte und gefälschte Dokumente von zentraler Bedeutung. FADO ist deshalb ein unabdingbares Instrument für die Aufgabenerfüllung der zuständigen Behörden im Bereich des Dokumentenbetrugs. FADO wird in der EU gegenwärtig gestützt auf die Gemeinsame Massnahme 98/700/JI betrieben und angewendet. Die Schweiz beteiligt sich seit 2010 an der Nutzung dieses Systems. Mit der neuen Verordnung (EU) 2020/493 wird das FADO-System auf eine neue rechtliche Basis gestellt, die die bisherige Rechtsgrundlage ersetzt, und neu eine Schengen-Weiterentwicklung darstellt.
1 Verordnung (EU) 2020/493 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und zur Aufhebung der Gemeinsamen Maßnahme 98/700/JI des Rates; Fassung gemäss ABI. L 107 v. 6.4.2020, S. 1.