Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 14 Seiten

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4.3. Auswirkungen auf die Wirtschaft

Die Pflichtlagerhaltung von Ethanol obliegt der Wirtschaft. Aufgrund einer auf die Importdaten der Jahre 2019 und 2020 gestützten Schätzung ist damit zu rechnen, dass zwischen 30 und 50 Firmen lagerpflichtig werden und einen Pflichtlagervertrag mit dem BWL abschliessen müssen. Einige Unternehmen, die nur wenig Ethanol umschlagen oder für ihr Geschäft andere als die an Pflichtlager zu legenden Konzentrationen benötigen, werden möglicherweise das Instrument der stellvertretenden Pflichtlagerhaltung (vgl. Erläuterungen zu Artikel 4, Absatz 2) nutzen; dementsprechend dürfte zusätzlich eine gewisse Anzahl an Verträgen über die stellvertretende Pflichtlagerhaltung abzuschliessen sein.

Die Lagerpflichtigen tragen sämtliche ihnen aus der Pflichtlagerhaltung entstehenden Kosten selbst. Der Bund kann den Haltern die Finanzierung der Pflichtlagerwaren erleichtern, indem er Garantien für Bankdarlehen gewährt und somit die Zinsaufwände verringert. Zudem profitieren Pflichtlagerhalter von einer vorteilhaften steuerlichen Bewertung der Pflichtlager (Art. 22 LVG). Wird ein Produkt neu der Pflichtlagerhaltung unterstellt, erfolgt die Bewertung vorerst nach den Grundsätzen des Handelsrechts. Auf dem handelsrechtlich massgebenden Höchstwert ist eine steuerwirksame Wertberichtigung von maximal 50 % ohne besonderen Risikonachweis zulässig3.

Die Importeure von Ethanol in verarbeiteten Halbfertig- und Fertigprodukten werden mit der Vorlage gegenüber den inländischen Verarbeitern von Ethanol bevorteilt, da erstere nicht der Lagerhaltung unterstellt sind.

Die Kosten, welche sich für die Wirtschaft aufgrund einer Pflichtlagerhaltung von Ethanol insgesamt ergeben, können aufgrund folgender derzeit bekannten Grössen grob geschätzt werden:

Ein privates Unternehmen hält als Übergangslösung aufgrund eines Sicherstellungsvertrags mit dem BWL seit Herbst 2020 bis Ende 2021 Ethanolvorräte. In diesem Rahmen sind maximal 6'000 Tonnen Lager aufzubauen. Der Bund vergütet das private Unternehmen für diese Lagerhaltung. Das für die Lagerhaltungskosten vereinbarte Kostendach liegt bei CHF 465'000 (inkl. Mwst.) pro Jahr. Werden diese Grössen (6'000 Tonnen, CHF 465'000) extrapoliert, ergeben sich für eine Lagermenge von 10'000 Tonnen jährliche Kosten von CHF 775'000. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass eine breitere Streuung der Lager (viele kleinere Lager bei verschiedenen Firmen) möglicherweise zu negativen Skaleneffekten führt. Es ist zudem davon auszugehen, dass im Vergleich zur Übergangslösung der kumulierte, in der Wirtschaft anfallende administrative

3 Kreisschreiben Nr. 26 vom 22. Juni 2006 der Schweizerischen Steuerkonferenz zur steuerliche Bewertung von Pflichtlagern