Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 14 Seiten
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1. Ausgangslage
1.1. Liberalisierung des Ethanolmarktes
Auf den 1. Januar 2017 hatte der Bundesrat die für die Privatisierung der Alcosuisse notwendige Teilrevision des Alkoholrechts in Kraft gesetzt. Die Alcosuisse war früher als Profitcenter in die Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) eingegliedert. Der Bundesrat erteilte den Zuschlag, die Alcosuisse Mitte 2018 an die Thommen-Furler AG zu verkaufen. Bis zum Inkrafttreten der Liberalisierung des Ethanolmarktes am 1. Januar 2019 blieb das Monopol für die Einfuhr von Ethanol unverändert bestehen.
Per 1. Januar 2019 entfiel mit dem revidierten Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz; SR 680) das Einfuhrmonopol des Bundes für gebrannte Wasser (> 80 % Vol.). Die Alcosuisse unterhielt bis Ende 2018 ein Lager an Ethanol (im Folgenden auch Ethylalkohol genannt) für rund drei Monate des inländischen Normalbedarfs, um einen zeitnahen Vertrieb sicherzustellen und Schwankungen im Verkauf abzufedern. Mit dem Verkauf und der Privatisierung der Alcosuisse wurde dieses Lager aufgelöst.
1.2. Bedeutung von Ethanol für die wirtschaftliche Landesversorgung
Die Pharmaindustrie verwendet Ethanol bei der Produktion von Medikamenten und Desinfektionsmitteln. Es wird unter anderem als Lösungsmittel, bei der Extraktion und als Trägerlösung verwendet. Ebenfalls benötigt wird Ethanol in der Qualitätskontrolle und bei allen Analyseschritten sowie für die Reinigungsprozesse der Anlagen. Ethanol ist in der Arzneimittelherstellung nicht substituierbar, da dessen Verwendung in den Registrierungsdokumentationen festgehalten wird und damit durch die Prozesse festgeschrieben und bindend ist. Bei fehlendem Ethanol muss die Herstellung von Arzneimitteln eingestellt werden. Zur Herstellung von Desinfektionsmitteln ist Ethanol vor allem auch in einem Pandemiefall unentbehrlich. Alkoholische Desinfektionsmittel werden aus einem Gemisch von Ethanol (70 %) und Hilfsstoffen hergestellt. Für die wirtschaftliche Landesversorgung gilt Ethanol deshalb als lebenswichtiges Gut. Im Normalfall (keine Pandemie) werden jährlich etwa 2500 Tonnen in die Schweiz importiertes Ethanol zu Desinfektionsmitteln weiterverarbeitet. Zudem werden gebrauchsfertige Desinfektionsmittel in die Schweiz eingeführt.
In der Lebensmittelindustrie dient Ethanol als Rohstoff für die Herstellung und Verdünnung von Aromen und Essenzen sowie zur Herstellung von Speiseessig. Ethanol wird bei Lebensmitteln direkt als Zutat, zur Konservierung oder als auch