Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 14 Seiten

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genwechsels bei einer Bank einen Kredit zu einem niedrigen Zinssatz (entspricht dem LIBOR bzw. spätestens ab 2022 dem SARON) zu beziehen. Die Höhe der Bundesgarantien richtet sich grundsätzlich nach dem Wert der Pflichtlagerwaren. Der garantierte Bankkredit darf jedoch maximal 90 Prozent des massgebenden Warenwerts des Pflichtlagers betragen. Da ausschliesslich handelsübliche Waren an Pflichtlager gelegt werden dürfen, ist sichergestellt, dass nur Garantien geleistet werden, für die auch ein entsprechender realisierbarer Gegenwert vorhanden ist. Unternehmen können zudem auf Pflichtlagern zusätzliche steuerliche Abschreibungen vornehmen.

2.2. Einsatz von Pflichtlagern

Pflichtlager können im Falle schwerer Mangellagen, welcher die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag, freigegeben werden. Damit sollen Versorgungseinbrüche bei den lebenswichtigsten Gütern verhindert oder zumindest abgeschwächt werden. Die Freigabe von Pflichtlagerbeständen kann rasch erfolgen und stellt im Vergleich mit den meisten anderen Instrumenten der Landesversorgung, wie zum Beispiel der Kontingentierung oder Rationierung, einen wesentlich milderen Markteingriff dar.

Der Bundesrat hat die Kompetenz zur Freigabe von Pflichtlagern an das WBF delegiert. Bei einer sich abzeichnenden Störung der Versorgung mit einem lebenswichtigen Produkt führt die wirtschaftliche Landesversorgung eine Lageanalyse durch. Dabei arbeitet sie je nach Situation mit Branchenverbänden, Handelsorganisationen, Importeuren und Inlandproduzenten zusammen. Aufgrund der Ergebnisse der Lageanalyse wird entschieden, ob eine Pflichtlagerfreigabe angezeigt ist.

Das BWL kann zur Überbrückung kurzfristiger Versorgungsengpässe eine vorübergehende Unterschreitung der Pflichtlagermenge um höchstens 20 Prozent in eigener Kompetenz zulassen. Falls in grösserem Umfang Pflichtlager benötigt werden, beantragt der Delegierte der wirtschaftlichen Landesversorgung dem WBF, die benötigten Waren aus den Pflichtlagerbeständen freizugeben.

Das WBF beschliesst eine Pflichtlagerfreigabe mittels Verordnung. Pflichtlagerhalter, die über zu wenig freie Betriebsvorräte verfügen, können beim zuständigen Fachbereich der wirtschaftlichen Landesversorgung ein Gesuch um Bezug von Pflichtlagerwaren stellen. Der Fachbereich verfügt die freizugebende Menge pro Pflichtlagerhalter sowie die Dauer der Freigabe, während der die Menge bezogen werden kann Nach Beendigung der Mangellage wird die Verordnung auf Antrag der wirtschaftlichen Landesversorgung wieder aufgehoben.