Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022

SBV, SBLV, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, Suisseporcs, Mutterkuh, Braunvieh CH, Holstein, swissherdbook, SSZV, ZVCH, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftliche Organisationen und weitere Stellungnehmende beantragen, dass die in GENMON gesetzten Grenzwerte zur Festlegung der Gefährdungsgrade gesenkt werden. Damit können gezielter wirklich genetisch kleine Populationen mit wirksamen Beiträgen gefördert werden.

SBV, SBLV, Mutterkuh, Braunvieh CH, Holstein, swissherdbook, SZZV, SSZV, ZVCH, diverse Produzenten- und Branchenverbände, kantonale Bauernvereinigungen, regionale landwirtschaftliche Organisationen und weitere Stellungnehmende fordern, dass auch Rassen mit weniger als 1 000 weiblichen Herdebuchtieren unabhängig von GENMON der Status «kritisch» zugewiesen wird. Weiter ist zu prüfen, ob der minimale Herdebuchbestand nach Tiergattung individuell angepasst werden sollte.

SBV, SBLV, Suisseporcs, SSZV, ZVCH, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftliche Organisationen und weitere Stellungnehmende beantragen die Streichung der gattungsspezifischen Eintrittsschwellen zum Erhalt der neuen Beiträge. Die Populationsgrösse soll in GENMON integriert werden, so dass sie ohne Eintrittsschwellen direkt zum Globalindex beiträgt. SBV, SBLV, Mutterkuh, Braunvieh CH, Holstein, swissherdbook, SZZV,

SSZV, ZVCH, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftliche Organisationen und weitere Stellungnehmende fordern, dass die Global- und Subindizes von GENMON in regelmässigen Abständen unter Einbezug der anerkannten Zuchtorganisation überprüft werden.

Erhaltung der Freibergerrasse

Vier Kantone (SZ, ZG, SO, JU), KOLAS, SVP, SPS, SAB, SBV, SBLV, SSZV, SFV sowie 42 regionale Freiberger-Zuchtgenossenschaften, ZVCH, SZAP, FREPS, diverse Organisationen aus dem Bereich der Pferdebranche, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftliche Organisationen und weitere Stellungnehmende fordern die Beibehaltung des Art. 24 TZV bzw. der bisherigen Höhe der Erhaltungsbeiträge für die Freibergerrasse. Die Beibehaltung von Art. 24 sei notwendig, um diese Rasse gezielt zu unterstützen und die bestehenden Massnahmen fortzuführen. Die neuen Erhaltungsbeiträge dürften nicht zulasten der Freibergerrasse gehen. Die beiden Beitragsanforderungen im Bereich des Fremdblutanteils und des Inzuchtgrads würden einen Grossteil der Freibergerpferde vom Beitrag ausschliessen, während der Beitragsansatz gegenüber heute gleichzeitig halbiert würde. Diese beiden Beitragsanforderungen werden hinsichtlich dem Freiberger abgelehnt. Ein Teil der Stellungnehmenden – darunter SPS und SFV sowie 42 regionale Freiberger-Zuchtgenossenschaften – halten fest,

dass der Fremdblutanteil und der Inzuchtgrad nicht gemeinsam in der Rasse gesenkt werden können, da diese beiden Werte negativ miteinander korreliert sind.

Weiter beantragen SPS, SFV sowie 42 regionale Freiberger-Zuchtgenossenschaften und weitere Stellungnehmende, dass ein Mindestblutanteil von 87,5 % als Beitragsanforderung durch den Begriff «reinrassig» ersetzt wird. Alle Freiberger seien als «reinrassig» (0 % Fremdblutanteil) ab Schliessung des Herdebuchs 1997 zu betrachten. Bis 1997 lag die Zuchtverantwortung für die Freibergerrasse beim Bund. Es wäre daher ungerecht, die Züchterinnen und Züchter für etwas zu bestrafen, das vom Bund durchgeführt wurde. Zudem werden seit der Herdebuchschliessung bis heute keine Kreuzungen als Zuchttiere mehr akzeptiert. Weiter halten die meisten dieser Organisationen fest, dass ein Inkrafttreten der angepassten TZV per 1. Januar 2023 unzulässig sei. Die Deckungen für das Jahr 2023 seien bereits im Gange und es sei ungerecht, die Züchter für bereits vollzogene Anpaarungen zu bestrafen.

Beiträge für zeitlich befristete Erhaltungsprojekte für Schweizer Rassen, für die Langzeitlagerung von Kryomaterial und für Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen

Die Senkung des jährlichen Höchstbeitrags für zeitlich befristete Erhaltungsprojekte für Schweizer Rassen von 900 000 Franken auf 500 000 Franken wird vom Kanton AI, SAB und SAV akzeptiert.

Weiter stimmen einige Organisationen – darunter SBLV, SSZV und regionale landwirtschaftliche Organisationen – der Reduktion des Budgets für Projekte mit Kryomaterial zu. Hingegen lehnt die Mehr-