Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 28 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022
die Schafe, sondern auch für Ziegen und zunehmend auch für Rindvieh ein Mehraufwand im Herdenschutz entsteht; die Regelungen und Beiträge müssten deshalb auch für weitere Tierkategorien anwendbar sein. Die rückwirkende Inkraftsetzung der Bestimmungen zur vorzeitigen Abalpung wird von allen Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich dazu geäussert haben, begrüsst. Die rückwirkende Beitragserhöhung wird vom Kanton AI, SBV, SAB, SAV und weiteren 35 Organisationen begrüsst,
während vier Kantone (BE, UR, NW, GR) diese aus Vollzugssicht und in Kombination mit höheren Anforderungen als problematisch und kritisch beurteilen. Generell betonen 17 Kantone und die KOLAS die Notwendigkeit eines frühzeitig bekannten und verbindlichen Zeitplans, damit die Umsetzung durch den Vollzug rechtzeitig vorbereitet werden kann.
Vorzeitige Abalpung infolge Grossraubtierpräsenz (Art. 107a)
Es wird von allen Stellungnehmenden, die sich dazu äussern, begrüsst, dass eine explizite rechtliche Basis geschaffen wird, damit die Kantone bei einer vorzeitigen Abalpung infolge der Präsenz von Grossraubtieren die vollen Beiträge auszahlen können. Der Kanton FR und vier Organisationen (JFK, VKMB, VSBS, BBK) stimmen den rechtlichen Vorschlägen in der vorliegenden Form zu. Vier Organisationen (Gruppe Wolf Schweiz, Agrarallianz, KBNL, STS) stimmen den Vorschlägen ebenfalls zu und betonen zusätzlich, dass eine mehrfache Ausbezahlung für dieselben Alpen oder ohne dass die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen getroffen wurden, abgelehnt werde. Demgegenüber bemängeln zahlreiche Stellungnehmende (15 Kantone, SPS, KOLAS, SBV, weitere 41 bäuerliche Organisationen, fünf Umweltorganisationen) die vorgeschlagenen Detailregeln und die damit verbundenen hohen Anforderungen. Insbesondere für nicht schützbare Alpen wird mehr Flexibilität gefordert. Auch die formalen Vorgaben zum Einbezug von Fachpersonen der Jagd (mehrheitlich) und der Herdenschutzberatung (teilweise) wird als zu aufwändig bemängelt und abgelehnt. Zudem seien auch die
Landschaftsqualitätsbeiträge einzubeziehen. Der SBV und 21 bäuerliche Organisationen fordern, dass neben den Sömmerungsbeiträgen auch die Alpungsbeiträge voll ausbezahlt werden sowie ein Schadenersatz für das entgangene Alpfutter entrichtet wird. Die Kantone UR, GR und TI verlangen, dass die entgangenen Alpungsbeiträge und die anfallenden Futterkosten aus dem Budget des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zu finanzieren sei.
Erhöhung der Sömmerungsbeiträge (Anhang 7 Ziff. 1.6.1 Bst. a)
Eine Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für die Weidesysteme Ständige Behirtung und Umtriebsweide mit Herdenschutzmassnahmen wird von allen Stellungnehmenden mit Ausnahme des Kantons FR grundsätzlich unterstützt. Es werden aber viele Anpassungsvorschläge unterbreitet, einerseits zur Höhe der Abgeltungen und andererseits zum System der Beiträge (Unterteilung in Basis- und Zusatzbeiträge). Viele Stellungnehmende (darunter zehn Kantone, KOLAS, SAB, SAV, VSBS und zahlreiche bäuerliche Organisationen) schlagen unterschiedliche Modelle für einen Zusatzbeitrag für den Herdenschutz vor, der nicht nur für Schafherden, sondern auch für Ziegen und andere Tierkategorien gewährt werden soll. Der SBV und 23 bäuerliche Organisationen bemängeln, dass die Erhöhung der Beiträge ungenügend sei und schlagen eine Erhöhung um Fr. 320.-/NST vor. Die SPS, Agrarallianz und sechs Umweltorganisationen schlagen eine Beitragserhöhung auf neu Fr. 800.-/NST für Alpen ab 500 Schafen mit zwei angestellten Hirtinnen und Hirten vor. Demgegenüber stimmen die Kantone AI, GL und VS) und vier Organisationen (JFK, BBK, TIR und LBV) der vorgeschlagenen Beitragserhöhung explizit zu. In zahlreichen Stellungnahmen wird verlangt, dass die höheren Beiträge nicht aus dem Agrarbudget finanziert werden sollen, sondern entweder aus dem Umweltbudget des BAFU (fünf Kantone, SBV, SAB, SAV, 35 bäuerliche Organisationen) oder durch eine Aufstockung des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens (sechs Kantone, fünf bäuerliche Organisationen). Die Kantone LU und SG, die SPS sowie sieben Umweltorganisationen verlangen, dass die Beitragskategorie «übrige Weiden» zu streichen oder zumindest zu überprüfen sei.
Höhere Anforderungen an Weidesysteme (Art. 48, Anhang 2 Ziff. 4.1.1 und 4.2a)
Die Erhöhung der Anforderungen an die Weidesysteme resp. an den Herdenschutz wird von einer Mehrheit der Stellungnehmenden (darunter elf Kantone, KOLAS, SBV, SAB, SAV, bäuerliche Organi-