Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 28 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022

Füll- und Waschplätze

Neun Kantone (ZH, UR, OW, NW, GL, FR, GR, TI, JU), KOLAS und suissemelio schlagen vor, dass die Pauschalierung für Füll- und Waschplätze feiner ausgestaltet werden soll. Die Kantone TG, VD und NE, der SBV und 47 Bauernverbände sind hingegen der Meinung, dass die heutige Förderung (Beitragssätze und Beitragshöhe) beibehalten werden soll. Mit der heutigen Förderung werden die verschiedenen Typen von Bauten und Anlagen besser berücksichtigt.

Pflanzung von robusten Stein und Kernobstsorten und von robusten Rebsorten

13 Kantone (ZH, UR, SZ, OW, NW, FR, BL, SH, GR, AG, TG, TI, JU), KOLAS, suissemelio, der SBV und 41 Bauernverbände fordern, dass die minimale Anbaufläche gesenkt wird. Die vorgeschlagene minimale Anbaufläche (0.50 ha) entspricht nicht die Praxis der Bauernbetriebe. Der Kanton SG ist grundsätzlich für die Aufhebung der Massnahme. Er befürchtet eine Marktverzerrung durch die Pflanzung nichtmarktfähiger Sorten. Die Kantone NE, TI und GE und sieben Bauernverbände beantragen, dass die Massnahme auf alle Rebbausorten erweitert werden soll. Der Kanton VS und sieben Bauernverbände beantragen sogar, dass die Förderung der robusten Rebsorten stark erhöht werden soll.

Sanierung von durch PCB belastete Ökonomiegebäude

Die Kantone SZ, AR und AG) sind der Auffassung, dass die Massnahme auf weitere Schadstoffe ausgedehnt werden soll. Die Kantone AR und GR) sowie der SBV und 47 Bauernverbände fordern, dass der befristete Zuschlag bis Ende 2030 verlängert wird. Emmi fordert sogar eine Sanierungspflicht der Ställe. Emmi würde ein flackendes Monitoring zur Feststellung des Handlungsbedarfes unterstützen.

2.9 Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV, 914.11)

Zehn Kantone (LU, GL, FR, BL, SG, GR, TG, VD, GE, JU) halten fest, dass sie der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Sechs Kantone begrüssen die Abstimmung der Vorlage mit der SVV.

Der Kanton SH schlägt vor, die Bestimmungen der Verordnung in die SVV zu integrieren.

Die KOLAS und suissemelio begrüssen die Abstimmung der Vorlage mit der SVV.

Der SBV und 38 bäuerliche Organisationen begrüssen die Teilrevision der Verordnung.

2.10 Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG, 916.121.10)

13 Kantone, der SBV, 15 nationale und überregionale Organisationen (darunter KOLAS, SOV,

SWISSCOFEL und VSGP) sowie 14 kantonale und regionale Organisationen nehmen Stellung zur Vorlage für die Änderung der VEAGOG. Sie sind mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden.

2.11 Weinverordnung (916.140)

Maximaler Weinbereitungsertrag

18 Kantone und die KOLAS heissen die neue Bestimmung gut. Einige Kantone fordern, dass sie einen nach Rebsorten differenzierten Höchstertrag für die Weinbereitung festlegen können. FR lehnt den neuen Artikel ab. Die Organisationen der Weinwirtschaft und die SWK sind für den Artikel, der BDW dagegen. Die landwirtschaftlichen Organisationen lehnen diesen oder die den Kantonen eingeräumte Möglichkeit, einen Höchstertrag von weniger als 80 Prozent festzulegen, aufgrund ihrer Befürchtungen hinsichtlich eines administrativen Mehraufwands und der Hinzufügung eines Kontrollpunkts ab.

Isotopendatenbank

Zwölf Kantone und der VKCS unterstützen die Isotopendatenbank, niemand lehnt sie ab. Abgesehen vom BDW befürworten alle Organisationen der Weinwirtschaft und die SWK die Verankerung dieses Kontrollinstruments in der Gesetzgebung. In einigen Stellungnahmen werden Präzisierungen verlangt