Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 28 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022
heit der Stellungnehmenden die Senkung des jährlichen Höchstbeitrags für zeitlich befristete Erhaltungsprojekte für Schweizer Rassen und für die Langzeitlagerung von Kryomaterial zugunsten der neuen Erhaltungsbeiträge ab. Eine Kürzung dieser Mittel gefährdet den Erfolg der Erhaltung der betroffenen Schweizer Rassen.
Die Erhöhung des jährlichen Höchstbeitrags für Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen wird von den meisten Stellungnehmenden grundsätzlich unterstützt. Der Kanton JU, SSZV, Suisseporcs, SUISAG, Proviande, VSBS und Prométerre fordern, dass diese Erhöhung aber nicht zulasten der Beiträge zur Förderung der Tierzucht erfolgt. Weiter kann der Kanton JU der Erhöhung nur zustimmen, wenn die Mittel dem Forschungsbudget entnommen werden. Der Kanton ZG und KOLAS stimmen der Erhöhung unter der Bedingung zu, dass Agroscope von den Projekten ausgeschlossen wird und die zusätzlichen Mittel dem Forschungsbudget von Agroscope entnommen werden.
SBV, SBLV, Suisseporcs, Mutterkuh, Braunvieh CH, Holstein, swissherdbook, SSZV, SZZV, ZVCH, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftliche Organisationen und weitere Stellungnehmende beantragen, dass nicht ausgeschöpfte Mittel für Forschungs- und Erhaltungsprojekte für die neuen Erhaltungsbeiträge verwendet werden.
Weitere Anträge
SPS, Agrarallianz, STS und VKMB fordern die Teilnahme an einem Tierwohlprogramm nach Art. 72 der DZV als Bedingung für die Ausrichtung der neuen Erhaltungsbeiträge.
SPS, apisuisse, ProSpecieRara, Bio Suisse, WWF, WWF Fribourg, Greenpeace, Agrarallianz und SCNAT beantragen die Anpassung der Definition einer Schweizer Rasse gemäss Art. 23a Abs. 1.
2.15 Schlachtviehverordnung (SV, 916.341)
Art. 3 Abs. 4; Frist für die Einreichung der Beanstandung
Für vier Kantone (GL, ZG, GR, TG), KOLAS, ZMP, SMW, SZAP, SSZV, kantonale Bauernorganisationen, die IG D, Coop und Migros ist die Anpassung aufgrund der Prozesse in den Schlachtbetrieben nachvollziehbar. Dass eine Beanstandung bis um 22.00 Uhr erfolgen soll, ist jedoch für neun Kantone (UR, SZ, GL, ZG, BL, AI, GR, AG, TG) aus Sicht der Praxis nicht realistisch und sie fordern deshalb, wie auch die KOLAS, SBV, ASR, Braunvieh CH und kantonale Bauernorganisationen), dass der Tierhalter bis um 17.00 Uhr über das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung via Agate informiert wird. Sieben Kantone (UR, OW, GL, ZG, AI, GR, TG) und die KOLAS fordern dazu, dass der beauftragten Organisation der Leistungsauftrag des Bundes entzogen wird, wenn der Lieferant das Ergebnis der Qualitätseinstufung nicht bis 17.00 Uhr kennt und die Beanstandungen nicht bis 22.00 formlos entgegengenommen werden. fial, Proviande, SFF und Bell Schweiz AG beantragen eine Verlängerung der Frist der Beanstandung bis spätestens um 24.00 Uhr des Schlachttages.
Art. 3 Abs. 4bis; Gebühren für missbräuchliche Anwendung des Beanstandungswesens
Mit Ausnahme von SVV, Biosuisse und Uniterre, die verlangen, dass das Beanstandungswesen grundsätzlich kostenlos bleibe, begrüssen alle Vernehmlassungsteilnehmende die Einführung einer Gebühr für Beanstandungen, die nicht zur Korrektur des Ergebnisses der ersten neutralen Qualitätseinstufung führen. Der Kanton JU, der SBV, SMP, ASR und ein Grossteil der weiteren Stellungnahmen von Produzentenorganisationen fordern, dass die Gebühr in der SV auf maximal 25 Franken begrenzt wird.
Art. 16 Abs. 4-6; Art. 16b; Einfuhrperioden
Die vorgeschlagenen Änderungen werden grossmehrheitlich unterstützt. Uniterre fordert auf die Änderung zu verzichten und fial sowie SFF verlangen, dass anstelle der Zweidrittelmehrheit bei den Anträgen nach Art. 16a Abs. 3 nur die Hälfte der Stimmen notwendig sind.
Art. 27 Abs. 2; Befristung der Vertragsdauer
Alle Rückmeldungen unterstützen die Aufhebung der Befristung der Vertragsdauer. fial und SFF fragen sich, inwieweit sich gestützt auf BöB effektiv eine administrative Erleichterung einstellen wird,