Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 28 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022
oder zusätzliche Vorschläge zur Finanzierung, zum Auftragnehmer und zum Zugang zu den Daten der Datenbank gemacht.
2.12 Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV, 916.20)
Im Allgemeinen werden die vorgeschlagenen Änderungen der PGesV begrüsst.
Biosuisse, ProSpecieRara und SKEK fordern, dass die Pflanzenpasspflicht (Art. 60 Abs. 3 Bst. b) bei der Abgabe von Waren an Privatpersonen aufgehoben wird, unabhängig davon, ob diese direkt vor Ort abgegeben oder via Fernkommunikationsmitteln bestellt werden.
Zudem wird von den gleichen Stellungnehmern beantragt, dass die Abgabe von Waren von Privatpersonen an Privatpersonen innerhalb der Schweiz nicht der Pflanzenpasspflicht unterliegen soll, selbst wenn dazu Fernkommunikationsmittel genutzt werden. Dies unter der Bedingung, dass dieser Warenaustausch keinen gewerblichen oder beruflichen Nutzen betrifft.
2.13 Futtermittel-Verordnung (FMV, 916.307)
Die vorgeschlagenen Änderungen werden von den konsultierten Kreisen unterstützt. Die Anpassung der Terminologie für Betriebe, die in der Primärproduktion tätig sind, wird von einem Grossteil der Kantone begrüsst.
2.14 Tierzuchtverordnung (TZV, 916.310)
Vier Kantone (BE, UR, NW und BL) sind mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden.
Beiträge für Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen grundsätzlich die zusätzliche Förderung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status. Die meisten Stellungnehmenden beantragen aber bestimmte Anpassungen.
Die Kantone FR und JU, SBV, SBLV, Mutterkuh, Braunvieh CH, Holstein, swissherdbook, SSZV,
SZZV, SFV sowie 42 regionale Freiberger-Zuchtgenossenschaften, ZVCH, SZAP, FREPS, apisuisse, mellifera, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftlichen Organisationen und weitere Stellungnehmenden fordern, dass die neuen Erhaltungsbeiträge nicht zulasten der klassischen Tierzuchtmittel eingeführt werden.
Elf Kantone, KOLAS, SVP, SPS, Suisseporcs, Mutterkuh, Braunvieh CH, Holstein, swissherdbook, SSZV, SZZV, SFV sowie 42 regionale Freiberger-Zuchtgenossenschaften, ZVCH, SZAP, FREPS,
apisuisse, mellifera, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftliche Organisationen und weitere Stellungnehmende beantragen die generelle Erhöhung der neuen Erhaltungsbeiträge, um deren Wirkung zu verbessern, oder die Erhöhung des Budgets der Erhaltungsbeiträge, so dass diese nicht zulasten der klassischen Tierzuchtförderung oder zulasten der Freibergerrasse eingeführt werden.
Sieben Kantone, KOLAS, SPS, SAB, SBV, SBLV, SSZV, SZZV, SFV sowie 42 regionale Freiberger-Zuchtgenossenschaften, ZVCH, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftliche Organisationen und weitere Stellungnehmende beantragen die Aufhebung des jährlichen Höchstbeitrags für die neuen Erhaltungsbeiträge bzw. halten fest, dass das Budget für diese Beiträge bei Bedarf ausgebaut werden muss. Die Rassen sollen gefördert und nicht nur erhalten werden. Der Kanton TG hält fest, dass aus finanzpolitischen Gründen die Deckelung der neuen Beiträge zu begrüssen ist.
SPS, SBV, SBLV, Mutterkuh, Braunvieh CH, Holstein, swissherdbook, SSZV, SZZV, SFV sowie 42 regionale Freiberger-Zuchtgenossenschaften, ZVCH, SZAP, FREPS, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftliche Organisationen und