Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 28 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022

Ionenaustauschharzen. Bio Suisse, der SOV, der Birnel Hersteller E. Brunner sowie 17 weitere Stellungnehmer fordern, dass weiterhin eine teilweise Entsäuerung von Bio - Kernobstkonzentraten mittels Anionentauscherverfahren erlaubt ist.

Sechs Kantone (AG, BL, SZ, TG, TI, VS) und der VKCS fordern die Streichung von Art. 3e und möchten stattdessen, dass die Kennzeichnungsvorschriften für Aromen in der Bio-Verordnung des Bundesrates festgehalten werden.

2.19 Verordnung des WBF über die Hygiene bei der Primärproduktion (VHyPrP, 916.020.1)

Die Änderungen in den Artikeln 1 und 2 stellen eine Harmonisierung mit dem EU-Recht dar, indem eine neue Anforderung übernommen wird, die die Hygiene in der Primärproduktion verstärkt, um die Kontamination von Primärprodukten mit allergenen Erzeugnissen zu begrenzen. ZH und GE sowie einige Branchenorganisationen (z. B. Bio Suisse) drücken ihre Zustimmung zu diesen Änderungen aus.

Mehrere Branchen- oder Produzentenorganisationen (Obst und Gemüse, Milch, Schafzucht usw.) fordern eine Präzisierung dazu, welche Reinigungsmethoden angewendet werden sollen. Einige schlagen vor, im erläuternden Bericht festzulegen, dass eine (saubere) Trockenreinigung mit einer visuellen Kontrolle der Rückstände ausreichend ist.

Acht Kantone (UR, SZ, NW, ZG, AI, SG, VS und JU), die KOLAS, der SBV und andere Produzentenorganisationen befürchten, dass die neue Anforderung von den Behörden nur schwer zu kontrollieren ist und dass ihre Anwendung für die Produzierenden mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Sie schlagen vor, auf die Übernahme dieser Forderung zu verzichten.

Die Änderungen in den Artikeln 5 und 6 riefen keine negativen Reaktionen hervor.

2.20 Verordnung des WBF über den zivilen Ersatzdienst (ZDV-WBF, 824.012.2)

Die Kantone SG, GR und NE stehen der Vorlage positiv gegenüber. Sie sind auch mit den notwendigen Anpassungen der Verweise aufgrund der Totalrevision der SVV einverstanden. Sie begrüssen, dass Diensttage zur Anlage und Pflege von Uferwiesen (Biodiversitätsförderflächen) eingesetzt werden können.

Weiter stimmen 39 bäuerliche Organisation der Vorlage zu.

2.21 Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV, 913.211)

Elf Kantone (SZ, LU, OW, ZG, BL, GR, FR, SG, TG, VD, NE) halten fest, dass sie der Aufhebung des Erlasses positiv gegenüberstehen.

Weiter begrüssen der SBV und 38 bäuerliche Organisationen die Aufhebung der Verordnung.