Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 28 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022

Vier Kantone (SZ, BL, TG, VS) und der VKCS bemängeln, dass die Vorschriften zur Umstellung nicht an die neue EU-Ökoverordnung (2018/848) angepasst werden und fordern die Angleichung der Umstellungsvorschriften an diese Verordnung sowie die Übernahme der Kennzeichnungsvorschriften für Erzeugnisse aus Umstellungsbetrieben.

Die Kantone TG und SG sowie vier Dachverbände aus der Landwirtschaft fordern die Zulassung von Aquaponik in der biologischen Landwirtschaft.

Sechs Kantone (SZ, BL, TG, AG, TI, VS), der VKCS, Bio Suisse, Uniterre und das BBK fordern eine Anpassung des Art. 10 Abs. 4, da der Wortlaut betreffend Hydrokultur einen Widerspruch zur EU-Ökoverordnung (2018/848) darstelle. Dieselben Stellungnehmenden fordern eine Präzisierung von Art. 10 Abs. 5 betreffend der Produktion von Sprossen. Der Kanton ZH fordert im selben Artikel den Begriff «klares Wasser» durch «Trinkwasser» zu ersetzen.

Der Detailhändler COOP fordert, dass die Bewilligung für die Verwendung von nicht biologischen Zutaten aufgrund einer Mangelsituation viermal für jeweils sechs Monate verlängert werden kann, anstelle von zweimal.

Sieben Kantone (SZ, SO, BL, AG, TG, TI, VS) und der VKCS wünschen, dass die Bewilligungen von nicht biologischen Erzeugnissen und Stoffen landwirtschaftlichen Ursprungs aufgrund einer Mangelsituation nicht nur als Allgemeinverfügung im Bundesblatt veröffentlicht werden, sondern auch auf der Webseite des BLW und somit dem Vollzug besser zugänglich gemacht werden.

Sechs Kantone (SZ, BL, TG, AG, TI, VS) und der VKCS fordern weiter, dass im Art. 16k unter Abs. 3 weiterhin aufgeführt wird, welche Informationen im Gesuch für die befristete Bewilligung von nicht biologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs dargelegt werden müssen.

Dieselben Stellungnehmenden fordern die ersatzlose Streichung oder Präzisierung des Art. 30ater Abs. 2. Laut den Stellungnehmenden sind die Erzeugniskategorien zu wenig klar und aussagekräftig. Ausserdem sei eine Vorlage des Zertifikats in der Verordnung wünschenswert und es reiche nicht aus, lediglich die Erzeugniskategorie anzugeben. Es sollte ein detailliertes Verzeichnis über die Produkte bzw. Lebensmittel angegeben werden, ausserdem sollte auf dem Zertifikat ersichtlich sein, ob die Erzeugnisse biologisch oder in Umstellung sind.

ProCert möchte, dass die vorgegebenen Erzeugniskategorien nicht zwingend wörtlich identisch auf dem Zertifikat angegeben werden müssen, sondern wie bisher, sinngemäss noch präzisiert werden können. Ausserdem fordert sie eine klare Präzisierung bzw. Unterscheidung zwischen Zertifikat und Produktliste.

Der Kanton GR, die SPS, die VKMB, Bio Suisse, Uniterre sowie das BBK befürworten, dass die Übergangsbestimmung zur Ziegenanbindehaltung in Art. 39d nicht weiter verlängert wird. Demgegenüber stehen der SSZV und der SZZV, die verlangen, dass diese Übergangsbestimmung verlängert wird.

2.7 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV, 910.91)

Die vorgeschlagene Aufhebung von Art. 2 Abs. 3 wird von 15 Kantonen und der KOLAS abgelehnt. Es bestehe kein Bedarf, an der aktuellen Regelung etwas zu ändern. Die Kontrolle, ob die Betriebe von Ehe- oder Konkubinatspartnern tatsächlich unabhängig bewirtschaftet würden, sei in der Praxis sehr schwierig. Sechs Kantone, die SPS, der SBV, SBLV, SAB, SAV, VKMB, Biosuisse sowie 28 weitere bäuerliche Organisationen unterstützen den Vorschlag ausdrücklich.

Die Änderung von Art. 16 Abs. 4 wird mit grosser Mehrheit begrüsst. 13 Kantone, die KOLAS, der SBV und 13 weitere Organisationen möchten neben dem Erdmandelgras auch weitere persistente Unkräuter in die Spezialregelung aufnehmen. Der Kanton SG lehnt staatliche Massnahmen zur Bekämpfung von Erdmandelgras ab. Die SPS und acht Umweltorganisationen verlangen, dass die Bekämpfung von Erdmandelgras nur mechanisch erfolgen dürfe.

Die Erweiterung der Obstanlagen mit weiteren Kulturen (Art. 22 Abs. 2) findet ebenfalls eine grosse Mehrheit. Drei Kantone (BE, LU, TG), der SBV, der SOV und 15 weitere Organisationen wünschen