Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 22 Seiten

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sowie Privatpersonen aus der Ostschweiz sind gegen den Bau der NEB-Vorhaben. Die EVP ist gegen den Bau der Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS), aber für die Umsetzung des Zubringers Appenzellerland.

Im Einzelnen sind folgende Rückmeldungen eingegangen:

NEB-Vorhaben, die ins STEP Nationalstrassen übernommen werden sollen

• N15 Lückenschliessung Zürcher Oberlandautobahn: Die Aufnahme des Projekts ins STEP Nationalstrassen findet breite Zustimmung und wird auch von den direkt Betroffenen (Kanton ZH, Region, Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen) vorbehaltlos mitgetragen. Viele, darunter der Kanton ZH, verlangen eine prioritärere Zuordnung des Projekts in den Realisierungshorizont 2030 (Vorschlag des Bundesrates: Realisierungshorizont 2040).

• N17 Umfahrung Netstal: Die Aufnahme des Projekts ins STEP Nationalstrassen findet insbesondere beim Kanton GL grosse Zustimmung. Der Kanton verlangt eine gemeinsame Planung und Abstimmung mit der Umfahrung Glarus, die unmittelbar an die Umfahrung Netstal anschliesse und zur Funktionsfähigkeit der Nationalstrasse beitrage. Eine optimale Lösung für die Verbindung der beiden Umfahrungen sie zu suchen und es seien Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Grünen sowie Umwelt- und strassenkritische Verbände sprechen sich gegen die Aufnahme des Vorhabens ins STEP Nationalstrassen aus.

• N13 Collegamento autostradale, Bellinzona – Locarno: Die Aufnahme des Projekts ins

STEP Nationalstrassen findet insbesondere beim Kanton TI grosse Zustimmung. Die Grünen sowie Umwelt- und strassenkritische Verbände sprechen sich gegen die Aufnahme des Vorhabens ins STEP Nationalstrassen aus, anerkennen jedoch zum Teil den Handlungsbedarf.

NEB-Vorhaben, die der Bund vor der Aufnahme ins STEP Nationalstrassen grundsätzlich überprüfen will (NEB-Vorhaben mit Vertiefungsbedarf)

• N14 Hirzelverbindung: Die betroffenen Kantone ZG und ZH können den Vorschlag des Bundes nachvollziehen. Die direkt betroffenen Gemeinden und lokale Organisationen lehnen den Verzicht auf die Aufnahme des Vorhabens ins STEP Nationalstrassen ab.

• N18 Umfahrung Delémont, Umfahrung Laufen – Zwingen, Muggenbergtunnel mit dem

Knoten Angenstein: Die betroffenen Kantone, Gemeinden und Wirtschaftsorganisationen anerkennen zwar den vom Bundesrat ausgemachten Vertiefungsbedarf der kantonalen Vorhaben, verlangen aber die sofortige Aufnahme der Vorhaben ins STEP Nationalstrassen. Der Kanton JU beantragt die Zuteilung der drei kantonalen Vorhaben in den prioritären Realisierungshorizont 2030. Alle drei Kantone begrüssen die in Aussicht gestellte Korridorstudie N18 Delémont-Basel und wünschen eine zügige Durchführung.

• N23 Bodensee-Thurtal-Strase (BTS): Der Kanton TG, die betroffenen Gemeinden sowie zahlreiche lokale Verbände lehnen den Verzicht auf die sofortige Aufnahme der BTS ins STEP Nationalstrassen dezidiert ab. Sie verlangen die Aufnahme des Vorhabens in den prioritären Realisierungshorizont 2030. Strassenkritische Parteien und Organisationen sowie zahlreiche Privatpersonen äussern sich gegen das Vorhaben. Es sind etwa gleich viele zustimmende und ablehnende Stellungnahmen eingegangen.

• N25 Zubringer Appenzellerland: Das Vorhaben findet lokal eine grosse Zustimmung; es gibt nur einzelne Gegenstimmen. Die betroffenen Kantone äussern sich wie folgt zur Aufnahme der NEB-Vorhaben in der Ostschweiz ins STEP Nationalstrassen: SG: Zuteilung Zubringer Appenzellerland und BTS in den Realisierungshorizont 2030 oder Realisierungshorizont 2040, AI: Aufnahme Zubringer Appenzellerland, BTS und Umfahrung Herisau ins STEP Nationalstrassen, AR: Aufnahme Zubringer Appenzellerland und BTS in den Realisierungshorizont 2030.

• N29 Umfahrung Bivio: Der Kanton GR sowie die lokalen Behörden und Organisationen anerkennen den vom Bundesrat ausgemachten Vertiefungsbedarf des Vorhabens. Sie verlangen vom Bundesrat, dass die nötigen Grundlagen für die Aufnahme des Vorhabens ins nächste STEP Nationalstrassen geschaffen werden.