Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 22 Seiten
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NEB-Vorhaben, die nicht weiterbearbeitet werden sollen
Die Zuteilung der NEB Vorhaben, die der Bundesrat nicht weiterbearbeiten will, wird grossmehrheitlich akzeptiert. Es gibt nur wenige abweichende Haltungen:
Der Kanton GR erwartet vom Bundesrat, dass die nötigen Grundlagen für die Aufnahme der Umfahrung Cunter/Savogning ins nächste STEP Nationalstrassen erarbeitet werden.
Für die NEB-Vorhaben, für die der Bundesrat keine Weiterbearbeitung vorsieht (z.B.: Thayngen– Herblingen, Umfahrung Mulegns, Umfahrung Cunter/Savognin), soll nach Ansicht der direkt Betroffenen im Rahmen der Unterhaltsplanungen nach Problemlösungen gesucht werden.
Weitergehende Massnahmen auf den NEB-Strecken
Der Kanton BE wünscht die Aufnahme der Verkehrssanierung Reichenbach auf der NEB-Strecke Spiez — Kandersteg ins STEP Nationalstrassen.
Der Kanton BL verlangt die Aufnahme der N22 zwischen den Verzweigungen Liestal und Sissach ins STEP Nationalstrassen. Er fordert den Bundesrat auf, auf dieser Strecke umgehend mit der Lösungssuche zu beginnen. Insbesondere im Raum Liestal seien umweltverträgliche Lösungen wie z. B. eine Verlegung der N22 in einen Tunnel zu prüfen.
Der Kanton SG wünscht, dass die Erweiterung der N15 zwischen Rapperswil und Neuhaus ins STEP Nationalstrassen aufgenommen und zusammen mit der Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn realisiert wird.
3.5 Zuteilung der Erweiterungsprojekte zu den Realisierungshorizonten und zum Ausbauschritt 2023
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist mit der vorgeschlagenen Zuteilung einverstanden. Gewisse Kantone, Städte, Regionen und Verbände fordern eine höhere Priorisierung einzelner Vorhaben. Vereinzelt werden auch Rückstufungen beantragt.
Acht direkt betroffene Kantone fordern Anpassungen an der Zuordnung der Projekte zu den Realisierungshorizonten (RH):
AG N1, 6-Spur-Ausbau Aarau West – Aarau Ost; weitere Realisierungshorizonte → Realisie-
rungshorizont 2040
GR N13, Reichenau–Rothenbrunnen; weitere Realisierungshorizonte → Realisierungshorizont
2030
LU Autobahnanschluss Buchrain 6-Spur-Ausbau Verzweigung Rotsee-Buchrain; weitere Realisie-
rungshorizonts → Realisierungshorizont 2030
NW N2, Durchgängiger 3-Spur-Ausbau Horw - Hergiswil; weitere Realisierungshorizonte → Reali-
sierungshorizont 2040
SO N1, 6-Spur-Ausbau Kirchberg–Luterbach; weitere Realisierungshorizonte → spätestens Reali-
sierungshorizont 2040
SH N4, 2. Tunnelröhre am Cholfirst; weitere Realisierungshorizonte → Realisierungshorizont
2040.
ZH N15, Lückenschluss Zürcher Oberlandautobahn; Realisierungshorizont 2040 → Realisie-
rungshorizont 2030
Für den Fachverband Schweizer Raumplaner (FSU) ist der Umfang nachvollziehbar, jedoch nicht die Priorisierung der Projekte.