Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 22 Seiten

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Zudem soll der Bund Lösungen zur Beschleunigung der Verfahren vorschlagen. Damit solle verhindert werden, dass Einsprachen und Blockaden die Umsetzung von Projekten verzögern, die das Parlament bereits freigegeben hat.

Ausführungen zum Zahlungsrahmen mehrheitlich als nachvollziehbar erachtet

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürworten den ausgewiesenen Zahlungsrahmen und können die Ausführungen des Bundesrates nachvollziehen.

Eine Partei verlangt, dass auf die Kürzung der finanziellen Mittel aus den Effizienzsteigerungen im Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen von jährlich 200 Millionen Franken verzichtet und der Zahlungsrahmen entsprechend erhöht wird.

Vereinzelte Kantone fordern, dass die bisher nicht für die NEB-Strecken verwendeten Beiträge der Kantone an die NEB-Strecken erneut den NEB-Strecken zugewiesen oder zur kostenlosen Bereitstellung von Normen im Bereich des Strassenverkehrs verwendet werden.

Höhe des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2023 nicht in Frage gestellt; unter-

schiedliche Auffassungen zur Höhe des Kredits für Planung und Landerwerb

Die Höhe des beantragten Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2023 wird mehrheitlich nicht infrage gestellt.

Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende wünschen, dass die finanziellen Mittel in Höhe von 300 Millionen Franken für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten und den Landerwerb allenfalls erhöht werden, um insbesondere die Bauvorhaben auf den NEB-Strecken ausreichend abklären und vorantreiben zu können. Andere fordern die Streichung der 300 Millionen Franken für die Planung und den Landerwerb aus dem Verpflichtungskredit. Sie lehnen den vorsorglichen Landerwerb für Nationalstrassenprojekte ab.

Grossmehrheitliche Zustimmung zum Umfang des ursprünglichen STEP Nationalstrassen

Die vorgeschlagene Fortschreibung des ursprünglichen STEP Nationalstrassen (STEP Natio-

nalstrassen ohne Berücksichtigung der NEB-Strecken) einschliesslich der Zuteilung der Erweiterungsprojekte zu den Realisierungshorizonten und zum Ausbauschritt 2023 werden grossmehrheitlich mitgetragen. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende beantragen die Aufnahme zusätzlicher respektive die Erweiterung bestehender Projekte oder fordern die Zuteilung einzelner Vorhaben in einen früheren Realisierungshorizont oder in den Ausbauschritt 2023. Einige wenige Stellungnehmende empfinden das STEP grundsätzlich als überladen und sprechen sich gegen zahlreiche Erweiterungsprojekte aus. Auch die vorgeschlagene Aufnahme der fünf Projekte in den Ausbauschritt 2023 lehnen sie gänzlich oder teilweise ab.

Zustimmung zur Aufnahme von drei NEB-Vorhaben; kontroverse Haltungen zu den NEB-

Vorhaben mit Vertiefungsbedarf

Die Aufnahme der drei Erweiterungsprojekte Lückenschliessung Zürcher Oberlandautobahn, Umfahrung Netstal und Collegamento autostradale, Bellinzona – Locarno ins STEP Nationalstrassen wird mehrheitlich unterstützt. Dasselbe gilt für die NEB-Vorhaben, die der Bundesrat nicht weiterverfolgen will.

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende, insbesondere die betroffenen Standortkantone, weisen den vorgeschlagenen Verzicht auf die Aufnahme der sieben NEB-Vorhaben mit Vertiefungsbedarf entschieden zurück. Sie verlangen die sofortige Aufnahme der kantonalen Projekte ins STEP Nationalstrassen. Andere unterstützen das vorgeschlagene Vorgehen des Bundesrates und mahnen zur Zurückhaltung bei der Aufnahme zusätzlicher Strassenprojekte ins STEP Nationalstrassen oder äussern sich klar gegen die Realisierung dieser Strassenprojekte.