Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 22 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

1. Einleitung

1.1 Ausgangslage

Am 26. Januar 2022 beauftragte der Bundesrat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, zur „Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz“ eine Vernehmlassung durchzuführen. Diese wurde am 26. Januar 2022 eröffnet und dauerte bis zum 30. April 2022. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Wirtschaftsverbände und Organisationen, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie weitere interessierte Kreise.

1.2 Vernehmlassungsteilnehmende

Insgesamt gingen 335 Stellungnahmen ein (siehe Anhang).

An der Vernehmlassung beteiligten sich 25 Kantone, die kantonale Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), acht der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, fünf kantonale Parteien sowie 50 lokale Parteien. Hinzu kamen Stellungnahmen von drei gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, von fünf gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft sowie von 114 Organisationen und Vereinen, mehrheitlich aus den Gebieten Verkehr, Wirtschaft, Umwelt und Landschaft. Weiter nahmen 45 Städte, Gemeinden, Agglomerationen und Regionen an der Vernehmlassung teil. Darüber hinaus beteiligten sich 79 Privatpersonen.

1.3 Vorbemerkung über die Zusammenstellung der Eingaben

Die teilweise umfangreichen Vorschläge für Änderungen, Präzisierungen und Ergänzungen werden im Folgenden gerafft und auf die wesentlichen Punkte bezogen dargestellt.

Zahlreiche Konsultierte haben sich zu zentralen Fragen und zu ihren Anliegen mehrmals geäussert: Beispielsweise ein erstes Mal im grundsätzlichen Teil ihrer Stellungnahme und ein zweites Mal beim Beantworten des Fragebogens. Auch finden sich gewisse Aspekte in mehreren Antworten wieder. Solche Mehrfach-Erwähnungen sind im Bericht nur einmal vertieft behandelt. Einige Konsultierte haben sich nur zu einzelnen Punkten der Vorlage geäussert. Einige Konsultierte haben sich in mehreren Stellungnahmen eingebracht – einzeln und in einem Verbund mit anderen. Mehrfachnennungen werden bei der Auswertung zusammengefasst. Stellungnahmen, die sich nicht oder nur entfernt auf die Vorlage beziehen, werden nicht berücksichtigt.