Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 22 Seiten
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3.3 Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen
Eine grosse Mehrheit erachtet die Aussagen zum Zahlungsrahmen als nachvollziehbar und ist mit dem vorgeschlagenen Umfang einverstanden (u.a. BPUK, die Mitte, FDP, Grünliberale, SVP,
Schweizerische Städteverband, Swissmem, SGB). Dennoch haben Vernehmlassungsteilnehmende verschiedene Bemerkungen zur Finanzierung eingereicht.
Höhe des Zahlungsrahmens
Für die SVP ist nicht einsichtig, warum durch Effizienzsteigerungen im Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen jährlich 200 Millionen Franken eingespart werden sollen. Sie sieht Effizienzsteigerungen als Daueraufgabe, spricht sich daher gegen die vorgeschlagene, jährliche Verminderung des Mittelbedarfs um 200 Millionen Franken aus und beantragt den Zahlungsrahmen um diesen Betrag zu erhöhen.
Die SVP und wirtschaftsnahe Organisationen verlangen eine sofortige Umlagerung der Bundesbeiträge an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen zugunsten des Ausbaus und Unterhalts sowie der Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen.
Der TCS fordert mehr Mittel, um die Kapazitätsauslastung zu verbessern, der Überalterung entgegenzuwirken und die Verlängerung des Netzes zu bewältigen. Der Kanton GE beantragt, dass der Zahlungsrahmen erhöht wird, um einen jährlichen Betrag an die Kosten der Forschung und Normung im Strassenwesen zu decken.
Auto-Schweiz wünscht, dass allfällige Versorgungsunsicherheiten und Kosteneffekte der aktuellen unterschiedlichen Krisen antizipiert werden und daher der Zahlungsrahmen ausreichend gross sein solle.
Verwendung der finanziellen Mittel
Einige politischen Parteien (u.a. SP, Grüne, Grünliberale, EVP) und Umweltorganisationen befürworten die Finanzierung von Massnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung, zur Minimierung von Klima- und Umweltbelastung sowie zur Verringerung des Verkehrsaufkommens. Im Rahmen des Strassenunterhalts und Ausbaus sollen flankierende Massnahmen wie Temporeduktionen geprüft und bis zu einer Sanierung angeordnet werden. Die Finanzierung soll aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) erfolgen. Die SVP hingegen ist gegen die Finanzierung von Lärmschutzmassnahmen, Wildtierpassagen und Filtration von Strassenabwasser mit finanziellen Mitteln aus dem NAF. Umgekehrt verhält es sich mit den Ausgaben für die Umnutzung von Pannenstreifen; SP, Grüne, WWF, Greenpeace, VCS lehnen sie ab, SVP und Wirtschaftsorganisationen befürworten sie.
Die beabsichtigte Produktion erneuerbarer Energien auf Flächen der Nationalstrasseninfrastruktur wird begrüsst. Die BPUK geht weiter und erwartet vom Bund/ASTRA eine aktivere Haltung. Optimierungsmassnahmen wie Lärmschutzmassnahmen, Überdachungen von Nationalstrassen oder Photovoltaikanlagen, die einen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusatznutzen stiften, seien systematisch zu prüfen und in die Projekte zu integrieren. Für die Stiftung Landschaftsschutz
Schweiz ist nicht ersichtlich, welcher Anteil der Mittel aus dem Zahlungsrahmen für die Verträglichkeit, die Biodiversität und die Produktion von erneuerbarer Energie eingesetzt werden. Sie möchte, dass diese Aufwendungen separat ausgewiesen werden.
Die Kantone FR, NE und GE sind der Auffassung, dass die Beiträge der Kantone an die NEB-Strecken bisher nicht ausgeschöpft wurden. Sie wünschen, dass die bisher nicht genutzten Beiträge wieder den NEB-Strecken zugewiesen oder für andere Zwecke verwendet werden, die für die Kantone und Gemeinden relevant sind. Mit diesen Beiträgen sollen auch die Forschung und die Normierungsarbeiten für eine kostenlose Bereitstellung der Normen im Strassenwesen finanziert werden.