Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 22 Seiten
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3.6 Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2023 und für die Planung noch nicht beschlossener Projekte
Der vorgeschlagene Umfang des Ausbauschritts 2023 und der damit verbundene Verpflichtungskredit werden grossmehrheitlich unterstützt. Kontrovers diskutiert wird die Höhe des Verpflichtungskredits für die Planung noch nicht beschlossener Projekte und den Landerwerb.
Die BPUK sowie einzelne Kantone und Organisationen wollen sicherstellen, dass genügend finanzielle Mittel für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten eingestellt werden. Sie gehen davon aus, dass die dafür vorgesehenen Mittel im Umfang von 300 Millionen Franken ausreichen, um insbesondere die Bauvorhaben auf den NEB-Strecken ausreichend abklären und vorantreiben zu können. Falls Zweifel daran bestehen, sei der entsprechende Verpflichtungskredit zu erhöhen.
Einige politischen Parteien (u.a. SP, Grüne) und Umweltverbände lehnen den vorsorglichen Landerwerb für Nationalstrassenprojekte ab. Sie beantragen, den Verpflichtungskredit um 300 Millionen Franken zu kürzen und den Buchstaben b von Artikel 1 des Bundesbeschlusses über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten zu streichen.
3.7 Weitere Bemerkungen
Kritik an der Bewertungsmethodik
Aus Sicht einiger politischer Parteien (u.a. SVP, FDP), Kantone, lokaler Behörden und Wirtschaftsverbände werden mit der angewendeten Bewertungsmethode Projekte in ländlich geprägten Regionen und in Berggebieten benachteiligt. Die NEB-Vorhaben seien davon in besonderem Masse betroffen. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, fordern sie eine unterschiedliche Bewertung der NEB-Vorhaben und der bisher im STEP Nationalstrassen geführten Projekte. Die Konsultierten (u.a. BPUK) fordern die stärkere Gewichtung von Kriterien, die eine bessere Bewertung von Projekten in ländlich geprägten Räumen begünstigen. Namentlich genannt werden Potenziale für Innenverdichtung, die Reduktion der Lärm- und Luftbelastung zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verbesserung für strassengebundene ÖV-Angebote sowie Attraktivitätssteigerungen für den Fuss- und Veloverkehr.
Einige politische Parteien (u.a. SP, Grüne, Grünliberale, EVP) und Umweltverbände fordern eine stärkere Gewichtung der Umweltindikatoren und die Überprüfung der Schadenskostensätze. Ergänzend zu berücksichtigen seien die negativen Auswirkungen der induzierten Verkehre aus Reisezeiteinsparungen (Rebound-Effekt).
Stellenwert der bundesrätlichen Strategien hinterfragen
Einige Parteien (u.a. SVP, FDP), Kantone, lokale Behörden und Wirtschaftsverbände monieren,
dass diverse bundesrätliche Strategien – genannt werden namentlich das Raumkonzept Schweiz, der Sachplan Verkehr, Teil Programm, die Verkehrsperspektiven 2050, die langfristige Klimastrategie Schweiz, die Strategie Biodiversität Schweiz und die Bodenstrategie Schweiz – die Bewertung von Strassenprojekten negativ beeinträchtigen. Projekte in den ländlich geprägten Räumen seien besonders davon betroffen. Die meisten dieser Strategien hätten den parlamentarischen Prozess nicht durchlaufen und sollten deshalb für die Bundesverwaltung lediglich eine Orientierung über den Willen des Bundesrates darstellen und keine Behördenverbindlichkeit erlangen.
Kritik an den Verkehrsperspektiven des UVEK
Mehrere Konsultierte, namentlich SP, Grüne, WWF und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz kritisieren, dass für die Ermittlung der Verkehrsperspektiven des UVEK die Projekte in den Realisierungshorizonten 2030 und 2040 bereits als realisiert angenommen werden. Aus ihrer Sicht sollten die Verkehrsperspektiven nur beschlossene und vom Parlament freigegebene Projekte enthalten.