Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 22 Seiten
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3.4 Vollständigkeit des STEP Nationalstrassen
Der Umfang der vorgeschlagenen Fortschreibung des STEP Nationalstrassen ohne Berücksichtigung der Vorhaben auf den NEB-Strecken wird grossmehrheitlich (u.a. BPUK, die Mitte, Grünliberale, SVP; EDU, EVP, FDP, Schweizerische Städteverband, Economiesuisse, Schweizerischer Baumeisterverband) nicht infrage gestellt.
Kontrovers diskutiert wird der vom Bundesrat vorgeschlagene Verzicht auf die Aufnahme der sieben NEB-Projekte der Kantone mit Vertiefungsbedarf. Insbesondere die direkt betroffenen Kantone (AI, AR, BL, JU, SG, TG) lehnen ihn ab. Fünf Kantone (AI, AR, BL, JU, TG) sind mit den Bewertungsergebnissen des Bundesrates, insbesondere in Bezug auf ihre eigenen Projekte auf den NEB-
Strecken, nicht einverstanden und lehnen den vom Bundesrat vorgeschlagene Umfang des STEP Nationalstrassen deshalb ab.
Umfang des STEP Nationalstrassen auf dem bisherigen Netz (ohne NEB-Strecken)
Einzelne Kantone fordern die Aufnahmen zusätzlicher respektive die Erweiterung bestehender Projekte:
BE N5, Aufnahme Twann-Tunnel
LU N2, Sicherstellung der Finanzmittel zur städtebaulichen Aufwertung (ganze oder teilweise
Überdeckung Tunnel Schlund - Portal Süd Tunnel Bypass). Der Kanton LU beantragt zudem, dass der Ausbau des Anschlusses Buchrain bereits im Zusammenhang mit dem 6-Spur-Ausbau Verzweigung Rotsee–Buchrain realisiert wird.
NE N20, Forderung, dass eine direkte Verbindung zur N5 in Richtung Lausanne geprüft wird. Dies
würde das nachgelagerte Netz vom Verkehr entlasten.
NW N2, Aufnahme eines durchgängigen Ausbaus zwischen Horw und Hergiswil auf 3 Fahrstreifen
in den Realisierungshorizont 2040
ZG: N14, Aufnahme der Velobahn Cham - Baar als Testprojekt in den RH 2030
SP und Grüne sowie Umwelt- und strassenkritische Verbände sprechen sich gegen zahlreiche Erweiterungsprojekte aus. Explizit genannt werden folgende Projekte aus dem STEP Nationalstrassen (ohne Berücksichtigung der NEB-Strecken):
• In Neuenburg, N20: Umfahrungen Le Locle und La Chaux-de-Fonds (bereits verbindlich beschlossen)
• In Bern N1 Weyermannshaus – Wankdorf und N6 Muri – Rubigen
• In Aargau N1 Aarau-Ost – Birrfeld
• Im Tessin N2 Lugano-Sud – Mendrisio
Einige Konsultierte (u.a. SP, Grüne) verlangen, dass Pannenstreifenumnutzungen ins STEP Nationalstrassen zu integrieren und so dem Referendum zu unterstellen seien.
Umgang mit den NEB-Vorhaben der Kantone
Generelle Einschätzung
Die grosse Mehrheit der Stellungnehmenden sind mit der vorgeschlagenen Zuteilung der NEB-Vorhaben einverstanden oder äussern sich nicht dazu. Zwölf Konsultierte lehnen sämtliche Erweiterungsvorhaben auf den Nationalstrassen ab und sprechen sich gegen die Aufnahme jeglicher NEB-Vorhaben ins STEP Nationalstrassen aus.
SVP, FDP, die Mitte, EDU, die betroffenen Kantone, Gemeinden und Bezirke sowie Wirtschafts-, Gewerbe- und Arbeitsverbände fordern die Aufnahme der sieben NEB-Vorhaben mit Vertiefungsbedarf ins STEP Nationalstrassen. Sie verlangen zudem eine Zuordnung in den prioritären Realisierungshorizont 2030 oder gar in den Ausbauschritt 2023. SP, Grüne, Grünliberale, Umweltverbände