Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/14: Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV) · 14 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung ChemV 2021
niveau für Mensch und Umwelt für die Bevölkerung der italienisch-sprachigen Landesteile deutlich gesteigert, andererseits wird das Inverkehrbringen von einsprachig gekennzeichneten Produkten in der jeweiligen Sprachregion erleichtert (sei es Import aus einem Nachbarland oder Herstellung und Vertrieb von lokalen Produkten in einer Sprachregion). Letzteres sollte zu einer höheren Produktevielfalt und niedrigeren Preisen bei Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln beitragen.
Ergebnisse der Vorkonsultation von Kreisen der Wirtschaft und des KMU-Forums
Die Verbände scienceindustries, Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie/Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSLF/VSS), POLYGON CHEMIE AG (Chemikaliendistributor), Schweizerischen Gewerbeverband (sgv), Swiss Textiles, Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband SKW wurden am 12. Oktober 2020 konferenziell vorkonsultiert. Sie, wie auch Swissmen, hatten anschliessend Gelegenheit, sich schriftlich zu äussern. Die Eckpunkte der geplanten Revision wurden mehrheitlich begrüsst. Bei der Harmonisierung der Sprachanforderung wurde auf die Kosten für die Kennzeichnung von Produkten hingewiesen, die in der ganzen Schweiz vertrieben werden und somit neu in 3 Sprachen gekennzeichnet werden sollen. Ausserdem werde die Lesbarkeit der Kennzeichnung bei kleinen Packungen leiden. Als Alternative wurde ein QR-Code vorgeschlagen, mit dem die Kennzeichnung abgerufen werden könne. Die in der EU-CLP-Verordnung verlangten Mindestschriftgrössen gelten auch in der Schweiz und sind einzuhalten. Ein QR-Code zur Kennzeichnung von Chemikalien ist in der EU derzeit nicht vorgesehen. Eine einseitige Einführung eines QR-Codes durch die Schweiz würde daher zu Handelshemmnissen führen.
Das KMU-Forum wurde mittels Webinar über das Vorhaben am 4.11.2020 informiert und hat die Eckpunkte der geplanten Änderungen in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 8.12.2020 prinzipiell begrüsst.
3.2. Bund und Kantone
Auswirkungen auf den Bund:
Finanzielle Auswirkungen auf den Bund:
Der Bund wird voraussichtlich rund 80'000.- Franken/Jahr weniger an Gebühren für die Anmeldung neuer Stoffe einnehmen. Durch die initialen Anmeldungen wird der Bund knapp 200'000.- verteilt auf den Übergangszeitraum zusätzlich an Gebühren einnehmen.
Personeller Aufwand beim Bund:
Nach erfolgtem Systemwechsel von der heute geltenden Anmeldepflicht für neue Stoffe zur Anmeldepflicht für in der EU nicht registrierte Stoffe, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, und nach der Bearbeitung der Anmeldedossiers von in der EU nicht registrierten Stoffen, die in der Schweiz bereits vor dem Systemwechsel auf dem Markt waren, wird die Anzahl der zu bearbeitenden Stoffanmeldungen mittel- bis langfristig leicht zurückgehen. Gleichzeitig ergibt sich ein gewisser zusätzlicher Bedarf an personellen Ressourcen der Beurteilungsstellen des BAG, BAFU und SECO für die Überprüfung der Selbstkontrolle bei gefährlichen alten Stoffen, die in der EU registriert sind, und bei Zubereitungen, die gefährliche alte Stoffe enthalten, damit die Qualität der Sicherheitsinformationen, insbesondere der Einstufung, der Gefahrenkennzeichnung und der Sicherheitsdatenblätter, welche von der Herstellerin oder Importeurin zur Verfügung gestellt werden müssen, den geltenden Rechtsvorschriften und dem aktuellen Stand des Wissens entsprechen und nachgeschalteten Anwendern in der Schweiz den sicheren Umgang mit diesen Stoffen und Zubereitungen ermöglichen.
Auswirkungen auf die Kantone:
Die Stärkung der Marktkontrolle soll insbesondere durch eine Bündelung der vorhandenen Ressourcen und risikobasierte Fokussierung erreicht werden. Für die Kantone wird der Aufwand für Kontrollen der Anmeldepflicht leicht abnehmen. Die Auswirkungen sind insgesamt vernachlässigbar.
Die kantonalen Fachstellen wurden am 12. Oktober 2020 konferenziell vorkonsultiert. Sie hatten anschliessend Gelegenheit, sich schriftlich zu äussern. Die Eckpunkte der geplanten Revision wurden mehrheitlich begrüsst.