Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/14: Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV) · 32 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 1Fedlex · Ergebnisbericht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Gesundheitsschutz
11. März 2022
Vernehmlassungsbericht
Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11) 20211
Das Vernehmlassungsverfahren fand vom 31. März 2021 bis zum 16. Juli 2021 statt. 61 Rückmeldungen sind eingegangen, u.a. von allen Kantonen. Sieben Vernehmlassungsadressaten, darunter ein Kanton, haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet. Sieben Stellungnehmende, darunter drei Kantone, sind mit der Änderung der Chemikalienverordnung einverstanden und haben keine Änderungsanträge gestellt.
Die Modernisierung des Anmeldeverfahrens wurde allgemein begrüsst. Die diesbezüglichen Stellungnahmen bezogen sich nur auf Details der Ausgestaltung.
Die Harmonisierung der Sprachanforderungen an die Kennzeichnung wird von den Kantonen, dem Verband Schweizer Kantonschemiker (VKCS), chemsuisse (dem Verband der kantonalen Chemikalienfachstellen), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), der Fédération romande des consommateurs (FRC) und der KOM ABC sowie Swissmem begrüsst. Die Mehrheit der Kantone schlägt eine Erleichterung vor, so dass statt mindestens der oder den vorgeschlagenen Amtssprachen des Orts der Abgabe, nur mindestens eine Amtssprache des Orts der Abgabe verlangt werden soll. Im Gegensatz dazu reiche nach Ansicht von vier Industrieverbänden und drei Firmen eine Kennzeichnung wie im Lebensmittelrecht in einer Amtssprache aus. Dies sei kostengünstiger.
Die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Meldepflicht für Zubereitungen umfassen mehrere Massnahmen zur Angleichung an die bestehende Regelung in der EU. Vier Industrieverbände und drei Firmen lehnen die vorgeschlagene Regelung zur Nennung von Duftstoffen mit generischen Namen bei der Meldung einer Zubereitung ab, da sie strenger sei als die bisherige pragmatische Lösung. Der Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie (VSLF) schlägt eine Erweiterung der Erleichterungen auf Stoffe mit farb- und/oder effektgebenden Eigenschaften vor und verlangt eine pragmatische Lösung für die auf Kundenwunsch hergestellten Anstrichfarben, da die EU-Regelung zu aufwändig sei. Zusätzlich beantragen die einschlägigen Industrieverbände Ausnahmen für Zement, Beton und Gase unter Druck analog zur Regelung in der EU. Ausserdem sprechen sich ein Kanton und drei Firmen für Anpassungen bei den Meldetools aus.
Was die Anpassung bei den kantonalen Verfügungskompetenzen betrifft, wurde die mit der Vorlage geschaffene Möglichkeit, dass auch der Kanton verfügen kann, in dem sich die Verstösse ereignet haben, von den Kantonen begrüsst. Gleichzeitig wurden analoge Regelungen in der Biozidprodukteverordnung (VBP) und Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) gewünscht. Einzig die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz hat sich gegen die Anpassung ausgesprochen.
1 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/14/cons_1