Vorlage
Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten
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4Möchte die Behörde einem ausgeschriebenen Drittstaatsangehörigen einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt ausstellen, konsultiert das SIRENE-Büro den Staat, der die Ausschreibung vorgenommen hat.
5Das Konsultationsverfahren soll es ermöglichen zu bestimmen, ob die Ausschreibung gelöscht oder beibehalten wird.
Art. 24 Abs. 5
5Die Ausschreibung kann nach Artikel 14a Absatz 2 Buchstabe a mit Sachen ergänzt werden, wenn ein eindeutiger Hinweis besteht, dass diese mit der ausgeschriebenen Person in Verbindung stehen.
Art. 25a Verbergen der Ausschreibung
1Um eine Operation nicht zu gefährden, kann das SIRENE-Büro eine Ausschreibung zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung in folgenden Fällen für die zugriffsberechtigten Stellen für jeweils höchstens 48 Stunden verbergen:
a. der Zweck der Operation kann nicht durch andere Massnahmen erreicht werden;
b. das BJ hat die Bewilligung dazu erteilt; und
c. die an der Operation beteiligten Schengen-Staaten wurden informiert.
2Die Frist nach Absatz 1 Buchstabe c kann mit dem Einverständnis des BJ um jeweils 48 Stunden verlängert werden.
Art. 26 Abs. 1bis
1bisEine Information im Wege des Austauschs von Zusatzinformationen ergeht zudem automatisch an alle an einer Operation beteiligten Schengen-Staaten, wenn eine Ausschreibung nach Artikel 25a verborgen wurde.
Gliederungstitel vor Artikel 28
3. Abschnitt: Ausschreibungen von Vermissten und schutzbedürftigen Personen
Art. 28 Sachüberschrift, Einleitungssatz, Bst. a (betrifft nur den italienischen Text),
Bst. b (betrifft nur den italienischen Text) und Bst. c
Vermisste und schutzbedürftige Personen
Folgende Personen können ausgeschrieben werden:
c. Personen, die im Interesse ihres eigenen Schutzes am Reisen gehindert werden müssen.