Vorlage
Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten
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Gliederungstitel vor Art. 33
5. Abschnitt: Personen- und Sachausschreibungen zum Zweck der verdeckten Registrierung, der Ermittlungsanfrage oder der gezielten Kontrolle
Art. 33 Voraussetzungen
1Zum Zweck der verdeckten Registrierung, der Ermittlungsanfrage oder der gezielten Kontrolle können Personen, Fahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Container, Feuerwaffen, Blankodokumente, Identitätsdokumente und bargeldlose Zahlungsmittel ausgeschrieben werden.
2Die Ausschreibung von Personen zwecks verdeckter Registrierung, Ermittlungsanfrage oder gezielter Kontrolle ist nur zulässig, soweit das Bundesrecht oder das kantonale Recht diese zur Strafverfolgung, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz vorsieht und wenn:
a. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Person eine terroristische oder sonstige schwere Straftat plant oder begeht;
b. die Gesamtbeurteilung einer Person, insbesondere aufgrund der bisher von ihr begangenen Straftaten, erwarten lässt, dass sie auch künftig schwere Straftaten begehen wird;
c. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von der betroffenen Person eine erhebliche Gefährdung oder andere erhebliche Gefahren für die innere oder äussere Sicherheit ausgehen; oder
d. die Informationen zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen einer terroristischen oder sonstigen schweren Straftat erforderlich sind.
3Das SIRENE-Büro informiert die anderen Schengen-Staaten über Ausschreibungen nach Absatz 2 Buchstabe c.
4Die Ausschreibung von Gegenständen nach Absatz 1 zwecks verdeckter Registrierung, Ermittlungsanfrage oder gezielter Kontrolle ist nur zulässig, soweit das Bundesrecht oder das kantonale Recht diese vorsehen und wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Verbindung zu terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten oder zu erheblichen Gefahren nach Absatz 2 besteht.
5Die Ausschreibung kann nach Artikel 14b mit einer Sachausschreibung verknüpft werden, wenn die Voraussetzungen von Artikel 36 Absatz 5 der Verordnung 2018/186223 erfüllt sind.
23 Siehe Fussnote zu Artikel 3 Absatz 2