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Vernehmlassung 2021/22: Totalrevision der Verordnung über Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V, neu: Verordnung über die Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette) · 21 Seiten
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3. Verordnung vom 27. Mai 2020 25 über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung
Art. 6 Abs. 2
2Sie erfassen die Kontrollergebnisse regelmässig im Informationssystem für Resultate von Kontrollen und Untersuchungen nach der Verordnung vom...26 über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette. Das BLV bestimmt nach Absprache mit den kantonalen Vollzugsbehörden die Art und die Form der Datenerfassung.
Art. 19 Abs. 4
4Die kantonale Behörde gibt die Bewilligungsnummern einschliesslich ergänzender Codes und Unternummern in das Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes nach der Verordnung vom ...27 über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette ein.
4. Verordnung vom 16. Dezember 201628 über das Schlachten und die Fleischkontrolle
Art. 55 Abs. 3
3Die Ergebnisse der Kontrollbefunde sind im Informationssystem für Kontrolldaten nach den Artikeln 6–9 der Verordnung vom 23. Oktober 201329 über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft zu erfassen.
Art. 57 Abs. 2
2Die kantonale Vollzugsbehörde erfasst die Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Informationssystem über die Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (FLEKO) nach der Verordnung vom ...30 über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette (ISLMK-V) oder lässt sie aus dem System der Schlachtbetriebe an die FLEKO übermitteln. Zu erfassen oder zu übermitteln sind die TVD-Nummern der Schlachtbetriebe sowie die Daten nach Anhang 3 Ziffer 2 ISLMK-V.
5. Milchprüfungsverordnung vom 20. Oktober 201031
Art. 6 Abs. 3 Einleitungssatz
3Sie geben regelmässig die folgenden Daten in das Informationssystem für Resultate von Kontrollen und Untersuchungen (ARES) nach der Verordnung vom ...32 über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette ein:
25 SR 817.042
26SR ...
27SR ...
28 SR 817.190
29 SR 919.117.71
30SR ...
31 SR 916.351.0
32 SR ...