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Vernehmlassung 2021/22: Totalrevision der Verordnung über Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V, neu: Verordnung über die Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette) · 21 Seiten
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Art. 15 Identitas AG
Leistungserbringerin für das Fleko ist die Identitas AG (Art. 5 Abs. 1 Bst. d der Verordnung vom ...13 über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank).
5. Abschnitt: Finanzierung
Art. 16
1Die Kosten für den Betrieb des ASAN, des ARES und des Fleko gehen zu einem Drittel zulasten des Bundes und zu zwei Dritteln zulasten der Kantone.
2An den Kosten für die Fachstellen beteiligen sich die Kantone mit insgesamt 350 000 Franken jährlich.
3Die Beiträge der einzelnen Kantone berechnen sich im Verhältnis zur Anzahl Lizenzen, die den Zugriff auf die Informationssysteme ermöglichen.
4Jeder Kanton trägt das Entgelt für mindestens drei Lizenzen. Haben mehrere Kantone eine gemeinsame Vollzugsbehörde, so gilt die Mindestzahl von drei Lizenzen für diese Kantone zusammen und sie tragen das Entgelt gemeinsam.
5Für zusätzliche Lizenzen werden reduzierte Beiträge vorgesehen.
6Das Entgelt für die Lizenzen wird in der Nutzungsvereinbarung nach Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b geregelt.
7Deckt das Entgelt für die Lizenzen den Anteil der Kantone an den Kosten des Systembetriebs nicht, so wird der restliche Betrag auf die einzelnen Kantone aufgeteilt im Verhältnis der ihnen zur Verfügung stehenden Lizenzen.
6. Abschnitt: Auswertung und Analyse von Daten
Art. 17
1Das BLV betreibt zur Auswertung und Analyse der Daten aus seinem Zuständigkeitsbereich das Auswertungs- und Analysesystem für Lebensmittel und Veterinary Public Health (ALVPH). Ausgewertet und analysiert werden die Daten aus:
a. dem ASAN, dem ARES und dem Fleko;
b. den Informationssystemen nach Artikel 11 Buchstaben a–d und g;
c. dem Informationssystem E-Tierversuche nach der Verordnung vom 1. September 201014 über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche;
d. der Applikation zur Früherkennung des Befalls von Bienenständen mit dem Kleinen Beutenkäfer (Aethina tumida);
e. der Applikation für die Beprobung von Rindvieh im Schlachthof;
13 SR ...
14 SR 455.61