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Vernehmlassung 2021/22: Totalrevision der Verordnung über Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V, neu: Verordnung über die Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette) · 21 Seiten
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Art. 7 Abs. 1
1Das BLV, das nationale Referenzlaboratorium (Art. 13) und die kantonalen Vollzugsstellen haben über das Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes nach der Verordnung vom...33 über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette Zugriff auf die im ARES erfassten Prüfungsdaten.
6. Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 199534
Art. 34 Abs. 6
6Die Ausstellung des Viehhandelspatents ist vom Kantonstierarzt im Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes (ASAN) nach der Verordnung vom ...35 über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette zu erfassen.
Art. 35 Abs. 4
4Der Entzug oder die Verweigerung des Viehhandelspatents ist vom Kantonstierarzt im ASAN zu erfassen.
Art. 312 Abs. 2 Bst. e
2Ein Labor wird anerkannt, wenn es:
e. an das Informationssystem für Resultate von Kontrollen und Untersuchungen (ARES) nach der Verordnung vom ...36 über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette angeschlossen ist.
7. TVD-Verordnung vom 26. Oktober 201137
Art. 4a Daten zu den Ergebnissen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Datenbank kann die Daten nach dem 4. Kapitel der Verordnung vom 16. Dezember 201638 über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) zu den Ergebnissen der Schlachttieruntersuchung sowie zu denjenigen Ergebnissen der Fleischuntersuchung, die die Genusstauglichkeit betreffen, aus dem Informationssystem über die Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (Fleko) nach der Verordnung vom ...39 über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette beziehen.
33SR ...
34 SR 916.401
35SR ...
36SR ...
37 SR 916.404.1
38 SR 817.190
39 SR ...