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Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 15 Seiten
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Obligationenrecht «%ASFF_YYYY_ID»
9. Finanzinstitutsgesetz vom 15. Juni 201814
Art. 17 Abs. 2
2 Als Trustee gilt, wer gestützt auf die Errichtungsurkunde eines Trusts gewerbsmässig Sondervermögen zugunsten der Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck verwaltet oder darüber verfügt.
14 SR 954.1