Vorlage
Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 15 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
Obligationenrecht «%ASFF_YYYY_ID»
3. Sie haften solidarisch für die Verbindlichkeiten aus den Bestimmungen der Trusturkunde und dem Gesetz.
Art. 529h
II. Sorgfalts- und1 Der Trustee muss sorgfältig und getreu im ausschliesslichen Interesse Treuepflichten
der Begünstigten handeln.
2 Er muss insbesondere:
1. die sich aus der Trusturkunde und dem Gesetz ergebenden Pflichten mit der Sorgfalt ausführen, die aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und seiner Berufstätigkeit vernünftigerweise erwartet werden kann;
2. bei Errichtung des Trusts ein Inventar der Aktiven und Passiven des Trustvermögens erstellen;
3. über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage des Trusts gemäss Artikel 957 Absatz 2 Buch führen.
3 Sofern in den Bestimmungen der Trusturkunde nichts anderes bestimmt ist, muss der Trustee zudem:
1. unabhängig vom Begründer handeln;
2. jegliche Interessenkonflikte im Rahmen seiner Tätigkeit vermeiden; namentlich darf er für sich oder Dritte weder nicht erlaubte Vorteile annehmen noch Informationen ausnutzen;
3. gegenüber mehreren Begünstigten unparteiisch handeln und deren unterschiedliche Interessen angemessen berücksichtigen;
4. die Vermögenswerte getrennt von seinem persönlichen Vermögen halten;
5. das verfügbare Vermögen des Trusts mit Sorgfalt und Vorsicht im Interesse der Begünstigten investieren.
Art. 529i
III. Rechen-1 Der Trustee muss auf Verlangen des Begründers, der sich dieses Recht schaftspflicht
und Informati- in den Bestimmungen der Trusturkunde vorbehalten hat, eines anderen onsrecht der Be- Trustees, eines Protektors oder eines Begünstigten jederzeit Rechengünstigten
schaft über seine Geschäftsführung ablegen.
2 Jeder Begünstigte kann vom Trustee Auskunft über seine Rechte und Anwartschaften aufgrund der Bestimmungen der Trusturkunde verlangen.
3 Der Trustee kann die Auskunftserteilung an einen Begünstigten verweigern:
1. aus in den Bestimmungen der Trustkurkunde festgelegten wichtigen Gründen;