Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/39: Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung · 16 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

private Konsum die Mehrwertsteuereinnahmen, und die gestiegenen privaten Ersparnisse und Ver- mögenserträge generieren sowohl bei der Einkommenssteuer wie bei der Vermögenssteuer hö- here Steuereinkünfte. Entsprechend verringern diese Zweitrundeneffekte den Erstrundeneffekt wieder etwas.

3.3.3 Auswirkungen auf den Krankenversicherungsmarkt

Der erhöhte Abzug kann zumindest für Versicherte, die ein günstiges Versicherungsmodell ge- wählt haben und in einem Kanton mit unterdurchschnittlichen obligatorischen Krankenkassenprä- mien wohnen, einen Anreiz schaffen, die Franchise zu senken (vgl. hierzu die Übersicht zu den niedrigsten Prämien der obligatorischen Krankenversicherung nach Kantonshauptorten in Tabelle 2).

3.3.4 Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Da bei der vorliegenden Reform der Einkommenseffekt22 das Arbeitsangebot reduziert und der Substitutionseffekt23 nur bei einem Teil der steuerpflichtigen Personen das Arbeitsangebot erhöht, dürften sich die beiden Effekte zu einem guten Teil gegenseitig aufheben, sodass per Saldo vom erhöhten Abzug kaum ein nennenswerter Einfluss auf das Arbeitsangebot ausgehen dürfte.

3.3.5 Verteilungswirkung

In Abbildung 1 wird die reformbedingte steuerliche Entlastung auf 10 Dezile des steuerbaren Ein- kommens der Normalfälle gemäss Steuerstatistik der direkten Bundessteuer 2017 aufgeteilt. (Die 4 609 265 Normalfälle der Steuerperiode 2017 sind jene Steuerpflichtigen, deren satzbestimmen- des Einkommen dem steuerbaren Einkommen entspricht.) Die Dezile teilen die steuerpflichtigen Normalfälle in 10 Gruppen mit jeweils 10 % der steuerpflichtigen Normalfälle auf. Die Dezile ord- nen die steuerpflichtigen Personen nach der Höhe ihres steuerbaren Einkommens. Im 1. Dezil be- finden sich die 10 % der steuerpflichtigen Normalfälle mit den niedrigsten steuerbaren Einkommen,

d. h. 3 000 Franken und weniger. Mit steigender Dezilzahl nimmt das steuerbare Einkommen zu, sodass sich im 10. Dezil die 10 % der steuerpflichtigen Normalfälle mit den höchsten steuerbaren Einkommen von 109 300 Franken und mehr befinden.

Bei den 535 832 Sonderfällen (Stand 2017) weicht demgegenüber das steuerbare Einkommen vom satzbestimmenden Einkommen ab. Es handelt sich dabei um eine heterogene, in der Bun- dessteuerstatistik nicht näher aufgeschlüsselte Kategorie. Sie enthält u. a. Steuerpflichtige mit Grundstücken im Ausland, unterjährige Steuerpflichtige (z. B. aufgrund von Zuzug aus dem Aus- land oder Wegzug ins Ausland oder aufgrund des Todes der steuerpflichtigen Person), aber auch beschränkt Steuerpflichtige, also z. B. im Ausland wohnhafte Steuerpflichtige, die in der Schweiz ein Grundstück besitzen. Die Sonderfälle können nicht den Klassen nach steuerbarem Einkommen zugeordnet werden, weil ihr steuerbares Einkommen nicht ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Deshalb sind bei der Gliederung der Anzahl der Steuerpflichtigen nach Klassen des steuerbaren Einkommens nur die Normalfälle des Jahres 2017 ausgewiesen.

Aus der Abbildung erschliesst sich, dass die steuerliche Entlastung sich stark auf die oberen Ein- kommensgruppen konzentriert. 68,4 % der Entlastung entfallen auf die obersten beiden Dezile.

Setzt man die Mittelschicht mit den mittleren 60 % der Einkommensverteilung24 gleich, d. h. dem 3. bis 8. Dezil, so fliessen der Mittelschicht 31,5 % der Steuerentlastung zu. Die untersten beiden De- zile, welche überwiegend keine direkte Bundessteuer zu entrichten haben, partizipieren nur zu 0,1 % an der Steuerentlastung.

22 Der Einkommenseffekt resultiert daraus, dass aufgrund der Steuersenkung das verfügbare Einkommen ansteigt. Um das gleiche verfügbare Einkommen wie vor der Steuersenkung zu erzielen, muss ein Haushalt daher weniger arbeiten. Infolgedessen geht das Arbeitskräfteangebot zurück. Der Einkommenseffekt greift bei allen Haushalten mit Erwerbstätigen, die steuerlich entlastet werden.

23 Der Substitutionseffekt entsteht durch die steuersenkungsbedingte Reallohnsteigerung, welche die Opportunitätskosten der Freizeit erhöht. Mit anderen Worten: Der Verzicht auf bezahlte Arbeit wird teurer, weil der entgangene Lohn zunimmt. Die betroffenen Personen wollen in der Folge ihre Freizeit und die für die Haushaltsproduktion aufgewendete Zeit reduzieren und ihre Erwerbstätigkeit ausweiten. Infolgedessen nimmt das Arbeitskräfteangebot zu.

24 Vgl. «Erodiert die Mittelschicht?» Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 10.4023 Leutenegger Oberholzer vom 16.12.2010, Bern 2015, S. 6. Einsehbar unter www.estv.admin.ch > Steuerpolitik Steuerstatistik Steuerinformationen > Steuerpolitik > Fachinformationen > Berichte > 2015 > Erodiert die Mittelschicht?