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Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 15 Seiten

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Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung

Anhang: (Art. 6 Abs. 3)

1. Pauschalen für die Organisation internationaler Lernmobilität von Grup-

pen oder Einzelpersonen (Gemeinkosten)

1.1 Schulbildung

Franken Bildungspersonal – «job shadowing» und Lehrtätigkeiten, pro 240–420 Mobilität

Bildungspersonal – Weiterbildung, pro Mobilität125

Schüler/innen, Gruppenmobilität, pro Mobilität 125 pro Schüler/in

max. 1250 pro Gruppe Schüler/innen, Einzelmobilität, pro Mobilität 500–600

1.2 Berufsbildung

Pro Mobilität, 1–100 pro Jahr 450–600

Pro Mobilität, ab 101 pro Jahr250

1.3 Hochschulen Pro Mobilität von der Schweiz ins Ausland, 1–50 pro Jahr480

Pro Mobilität von der Schweiz ins Ausland, ab 51 pro Jahr170

Pro Mobilität vom Ausland in die Schweiz, 1–50 pro Jahr210

Pro Mobilität vom Ausland in die Schweiz, ab 51 pro Jahr50