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Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 15 Seiten
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Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung
Anhang: (Art. 6 Abs. 3)
1. Pauschalen für die Organisation internationaler Lernmobilität von Grup-
pen oder Einzelpersonen (Gemeinkosten)
1.1 Schulbildung
Franken Bildungspersonal – «job shadowing» und Lehrtätigkeiten, pro 240–420 Mobilität
Bildungspersonal – Weiterbildung, pro Mobilität125
Schüler/innen, Gruppenmobilität, pro Mobilität 125 pro Schüler/in
max. 1250 pro Gruppe Schüler/innen, Einzelmobilität, pro Mobilität 500–600
1.2 Berufsbildung
Pro Mobilität, 1–100 pro Jahr 450–600
Pro Mobilität, ab 101 pro Jahr250
1.3 Hochschulen Pro Mobilität von der Schweiz ins Ausland, 1–50 pro Jahr480
Pro Mobilität von der Schweiz ins Ausland, ab 51 pro Jahr170
Pro Mobilität vom Ausland in die Schweiz, 1–50 pro Jahr210
Pro Mobilität vom Ausland in die Schweiz, ab 51 pro Jahr50