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Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 15 Seiten
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Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung
a. Beitrag des geplanten Projekts zu den Förderbereichen nach Artikel 3 BIZMB;
b. Beschreibung der Institution oder Organisation sowie bei Bedarf weiterer involvierter Institutionen und Organisationen;
c. Projektplanung mit Meilensteinen;
d. Finanzrahmen einschliesslich der Angaben zu Eigenleistungen und sonstigen Beteiligungen sowie weiteren Finanzierungsquellen und Leistungen Dritter.
3Das SBFI kann bei Bedarf weitere projektrelevante Angaben und Beilagen verlangen.
Art. 29 Anrechenbare Kosten
1Das SBFI rechnet bei der Festlegung der Beiträge nach den Artikeln 26–28 von den budgetierten Kosten die folgenden Kosten für das Management und die Durchführung der Aktivität an:
a. Personalkosten nach Artikel 10;
b. Sachkosten nach Artikel 11.
2Es rechnet die Kosten nicht an, wenn sie durch die Institution oder Organisation bereits gedeckt sind.
3Den Höchstbeitrag pro Aktivität legt das SBFI jährlich im Rahmen der verfügbaren Mittel fest.
Art. 30 Prüfung und Entscheid
1Das SBFI prüft die Gesuche. Es entscheidet in Form einer Verfügung.
2Die Beiträge können auch auf der Grundlage von Vereinbarungen gewährt werden, wenn die Beitragsdauer ein Jahr übersteigt und die Aktivität jährlich wiederholt wird.
3Beiträge nach den Artikeln 26 und 27 werden für höchstens vier Jahre gewährt. Nach Ablauf der Aktivitätsdauer kann erneut ein Gesuch gestellt werden.
4Wird mit einer Verfügung oder eine Vereinbarung eine mehrjährige Verpflichtung eingegangen, werden jeweils die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan in den Verfügungen oder Vereinbarungen vorbehalten.
6. Kapitel: Schweizer Haus in der Cité internationale universitaire de Paris
Art. 31 Beitrag
1Der Bund gewährt dem Schweizer Haus in der Cité internationale universitaire de Paris (CIUP) den finanziellen Beitrag im Rahmen der bewilligten Kredite.