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Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 15 Seiten

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Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung

4. Kapitel: Exzellenzstipendien und Beiträge für ausgewählte Institutionen

Art. 17 Exzellenzstipendien

1Das SBFI kann Exzellenzstipendien für Nachdiplomausbildungen am Collège d’Europe in Brügge und Natolin oder am Europäischen Hochschulinstitut (EUI) in Florenz vergeben.

2Für die Masterprogramme am Collège d’Europe in Brügge und Natolin kann es vier Stipendien, für die Doktoratsprogramme am EUI sechs Stipendien pro akademischem Jahr vergeben.

Art. 18 Voraussetzungen für ein Stipendium

Einer Person kann unabhängig ihrer Nationalität ein Stipendium zugesprochen werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a. Sie oder er hat mehr als zwei Jahre im Schweizer Hochschulsystem studiert oder im Falle einer Tertiärausbildung im Ausland die Sekundarstufe I oder II nach einem Schweizer Lehrplan absolviert;

b. Sie oder er kann zum Zeitpunkt des Gesuchs oder spätestens im Monat vor dem Beginn der Nachdiplomausbildung einen Masterabschluss einer universitären Ausbildung vorweisen, der den in der Schweiz geltenden Anforderungen entspricht;

c. Sie oder er weist eine hervorragende Qualifikation und eine hohe Motivation insbesondere mittels Referenzen aus;

d. Sie oder er erfüllt die Alterskriterien der jeweiligen Hochschulinstitution sowie deren Anforderungen an die Sprachkenntnisse in den offiziellen Sprachen der Hochschulinstitutionen.

Art. 19 Bewerbung um ein Stipendium

Die Kandidatin oder der Kandidat muss sich direkt bei der Hochschulinstitution nach deren Vorgaben um das Stipendium bewerben.

Art. 20 Vergabe

1Es werden Vollstipendien für die Dauer eines akademischen Jahres vergeben.

2Das SBFI vergibt die Stipendien basierend auf einer Vorselektion und einem Interview der betreffenden Hochschulinstitution mit der Kandidatin oder dem Kandidaten. Im Fall eines Studiums am Collège d'Europe organisiert das SBFI die Interviews über ein Selektionskomitee. Das SBFI ist Mitglied des Komitees.

3Das SBFI teilt den Kandidatinnen und Kandidaten den Entscheid betreffend die Stipendien in Form einer Verfügung mit.