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Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 15 Seiten
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Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung
7. Kapitel: Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge
Art. 34
1Das WBF ist befugt, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite im Sinne von Artikel 7a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972 abzuschliessen.
2Es kann diese Kompetenz dem SBFI übertragen.
8. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 35 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung vom 18. September 20153 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung wird aufgehoben.
Art. 36 Änderung eines anderen Erlasses
Die Verordnung vom 19. November 20034 über die Berufsbildung wird wie folgt geändert:
Artikel 64 Absatz 1bis
Aufgehoben
Art. 37 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am xxx in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
2 SR 172.010
3 AS 2015, 3923; AS 2018 569
4 SR 412.101