Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/5: Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility Pricing · 16 Seiten
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Weiter unterstützt der Bund Pilotprojekte mit freiwilliger Teilnahme mit Bundesbeiträgen. Bei maximal fünf Pilotprojekten mit einem maximalen Bundesbeitrag von zwei Millionen Franken entstehen somit für den Bund höchstens zehn Millionen Franken an Mehrausgaben.
Insgesamt ist während der zehnjährigen Dauer des Gesetzes mit Mehrausgaben von 20 Millionen Franken und durchschnittlich 2 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. In welchem Zeitrahmen die Ausgaben anfallen, ist noch offen. Die Projektierungskosten fallen zu Beginn eines Pilotprojekts an, die Evaluationskosten hauptsächlich am Ende des Pilotprojekts. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Pilotprojekte mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten realisiert werden. Deshalb ist zum heutigen Zeitpunkt eine Angabe über den Mittelbedarf im zeitlichen Verlauf nicht möglich.
3.1.2 Personelle Auswirkungen
Die mit dem Vorschlag verbundenen Arbeiten auf Bundesebene sollen mit den vorhanden personellen Ressourcen bewältigt werden. Die Vorlage hat für den Bund deshalb keine personellen Auswirkungen.
3.1.3 Andere Auswirkungen
Andere Auswirkungen auf den Bund sind vorliegend nicht zu erwarten.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Vorlage hat auf die Gesamtheit aller Kantone und Gemeinden keine direkten Auswirkungen. Das Gesetz ermöglicht zwar die Durchführung von Pilotprojekten, es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung für das Gemeinwesen. Es sind daher nur diejenigen Kantone und Gemeinden betroffen, die ein Pilotprojekt durchführen möchten. Es handelt sich zudem um eine eng begrenzte Zahl von Projekten, weshalb nur wenige Kantone und Gemeinden effektiv betroffen sind.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Auswirkungen auf die Wirtschaft wurden anhand des Formulars «Quick-Check» zur Regulierungsfolgeabschätzung durchgeführt. Das Vorhaben hat nur eine geringe oder keine Relevanz auf die Prüfpunkte. Im Einzelnen können keine konkreten Aussagen gemacht werden, da zurzeit nicht bekannt ist, wo und wie viele Pilotprojekte durchgeführt werden und wie diese ausgestaltet sind. Die aus den Pilotprojekten resultierenden volkswirtschaftlichen Effekte für die ganze Schweiz dürften wegen der engen örtlichen und zeitlichen Begrenzung der einzelnen Pilotprojekte vernachlässigbar sein.
Mit den Pilotprojekten sollen bestehende Verkehrsprobleme mittels neuer Bepreisungsformen behoben werden. Entsprechend wird von den Projekten ein positiver verkehrlicher Effekt erwartet, was sich auch positiv auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken sollte.
Kommt ein Pilotprojekt zustande, können die effektiven Auswirkungen ermittelt und mit den Prognosen/Erwartungen verglichen werden. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Steuerungswirkung mit der entsprechenden Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, dann aber auch mögliche Synergieeffekte wie beispielsweise die Reduktion der verkehrlichen Umweltbelastung. Die Auswirkungen lassen sich zum heutigen Zeitpunkt nicht quantifizieren. Die Wirkung wird je nach Situation und Ausgestaltung eines Projekts verschieden ausfallen.
3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die im Zusammenhang mit den Pilotprojekten zu erwartende temporäre Verbesserung von örtlich begrenzten Verkehrsproblemen dürfte in der Summe auch positive Auswirkungen auf die lokale Gesellschaft haben. Auch hier kann die Wirkung je nach Situation und Ausgestaltung des Projektes unterschiedlich ausfallen. Die Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens über Preise können für einzelne Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer jedoch auch zu höheren Kosten führen, was aber systembedingt unverzichtbar ist. Mit höheren Preisen einher gehen kann aber auch die Verbesserung der Verkehrssituation, so dass die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer letztendlich per Saldo einen positiven Nutzen ziehen können.
3.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Vorlage ist nicht in erster Linie als Umweltschutzmassnahme konzipiert. Jedoch können die mit Pilotprojekten zu Mobility-Pricing einhergehenden Verhaltensänderungen positive Auswirkungen auf die Umwelt haben. Zu denken ist hier insbesondere an Verbesserungen der Luftqualität und der Lärmimmissionen sowie an die Verminderung des CO2-Ausstosses durch die Verflüssigung des Verkehrs.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 20207 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 20208 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt. Die Arbeiten der zweiten Etappe zu Mobility-Pricing
7 BBl 2020 1777
8 BBl 2020 8385