Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/53: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022 · 17 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-3/28/4

Greenpeace, Pro Natura, BirdLife, SES, Pusch und der WWF unterstützen die Anpassung der Wirtschaftlichkeitskriterien und schlagen gleichzeitig das Knicken des Zielpfades vor.

Swissolar und Pronovo haben gegen die Anpassung keine Einwände.

Das Centre Patronal unterstützt die Anpassung, da damit die Energieeffizienz mit den Zielvereinbarungen zur Rückerstattung des Netzzuschlags weiter gesteigert werden kann.

Die FDP will an der bisherigen Praxis der Berechnung der Wirtschaftlichkeit festhalten. Auch die GLP und die SVP wollen auf eine Anpassung zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit verzichten und schlagen gleichzeitig vor, einen oder mehrere Knicke des Zielpfades in der EnV zu verankern.

Economiesuisse, SGV, IG DHS, Scienceindustries, Swissmem, VFAS, GGS sowie IGEB lehnen die Anpassung ab und schlagen gleichzeitig vor, mindestens einen Knick des Zielpfades zuzulassen.

Cemsuisse lehnt die Anpassung ab. Die Fédération romande des consommateurs ist gegen eine Rückerstattung des Netzzuschlags und gleichzeitig auch gegen eine Anpassung der Wirtschaftlichkeitskriterien.

Das Paul Scherrer Institut hat Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit der neuen Regelung und befürchtet, dass es zu Überschneidungen mit anderen Förderinstrumenten kommen könnte.

Migros und Coop lehnen die Anpassung ab und schlagen gleichzeitig vor, einen einmaligen Knick des Zielpfades zuzulassen.

Die act ist der Meinung, dass diese Regelung nicht zielführend ist. Die EnAW lehnt die Anpassung ab und schlägt gleichzeitig vor, einen einmaligen Knick des Zielpfades zuzulassen. Zudem schlägt sie vor, Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags im Gleichschritt mit einer allfälligen Verlängerung der Verminderungsverpflichtungen zu verlängern.

Lonza und EMS Services lehnen die Anpassung ab und schlagen gleichzeitig vor, einen einmaligen Knick des Zielpfades zuzulassen. Stahl Gerlafingen und Steeltec lehnen die Anpassung ab.

Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz und die Aargauische Industrie- und Handelskammer lehnen die Anpassung der Wirtschaftlichkeitskriterien ab.

Die Handelskammer beider Basel lehnt die Anpassung ab und schlägt gleichzeitig vor, einen einmaligen Knick des Zielpfades zuzulassen.

Der Schweizerische Baumeisterverband lehnt die Anpassung ab.

Artikel 40 Absatz 1

Die Kantone BE, FR, NE, SG, ZG und ZH unterstützen die Änderungen.

Swissolar und Pronovo haben gegen die Anpassung keine Einwände.

Economiesuisse, SGV, GGS, IG DHS, IGEB, Scienceindustries, Swissmem, VFAS lehnen eine Vorverschiebung des Termins für die Einreichung der Monitoringberichte um einen Monat ab.

Migros und Coop lehnen die Anpassung ab.

Die SSES hat keine Einwände.

act, EnAW, Lonza, Stahl Gerlafingen, EMS Services lehnen die Anpassung ab, mit der Begründung, dass zu wenig Zeit für die Qualitätssicherung der Daten bleibe, wenn der Termin für die Abgabe der Monitoringberichte um einen Monat vorverschoben wird.

Die Handelskammer beider Basel lehnt eine Vorverschiebung des Termins für die Monitoringberichte um einen Monat ab.

7/17 BFE-D-7D643401/156