Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/53: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022 · 17 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BFE-011.0-3/28/4

2.1.4 Änderungen beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (Art. 16 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 1 Bst. a EnV; Art. 36 Abs. 1bis NIV)

Artikel 16 Absatz 2

Die Kantone AG, NE, SH und TG sowie SP, SGV, Hauseigentümerverband, Pro Natura, Pusch, SES, SSES, WWF und Swissolar stimmen den Anpassungen zu.

Der Mieterverband stimmt der Anpassung zu, fordert aber eine einheitliche Regelung für alle Contracting-Lösungen.

Der Kanton LU fordert, dass Artikel 14 so angepasst wird, dass sämtliche Grundstücke gequert werden können.

Die Fédération romande des consommateurs fordert weitere Präzisierungen des Mieterschutzes.

Artikel 18 Absatz 1 Bst. a

SES, Pro Natura, Pusch, WWF und Swissolar fordern, die Regelung zur «Meldung der allenfalls teilnehmenden Mieterinnen und Mietern oder Pächterinnen und Pächtern an den Netzbetreiber» zu streichen.

Artikel 36 Absatz 1bisNIV

Die Kantone AG, AR, FR, GE, NE, SO, SZ, VD und ZH, der SGV, der Hauseigentümerverband, der SBV, der VFS, die SSES sowie der VSEK und der VESE unterstützen die Änderungen.

SP, WWF, Greenpeace, Pro Natura, BirdLife, sowie Swissolar, SES und Pusch schlagen vor, die Meldung von «allenfalls teilnehmenden Mieterinnen und Mietern oder Pächterinnen und Pächtern» an den Netzbetreiber wegzulassen, da sie aufwändig sei, einen unklaren Zweck habe und wenig Wirkung erziele.

VSE, Regiogrid, CKW, der Verein Smart Grid Schweiz sowie AVDEL lehnen die vorgeschlagene Änderung ab und fordern stattdessen eine umfassende Revision des Prozesses.

2.1.5 Publikation Geodaten (Art. 69b EnV)

Der VFS schlägt vor, auch für Anlagen zur Erzeugung von Nah- und Fernwärme/-kälte eine räumliche Übersicht zu erstellen und einen neuen Artikel 69b einzuführen.

2.1.6 Entschädigung nach Gewässerschutz- und Fischereigesetzgebung

Der Kanton VS beantragt, Anhang 3 Ziffer 3 EnV so anzupassen, dass er der Regelung des vollständigen Kostenersatzes gemäss Artikel 34 EnG entspricht.

2.2. Energieeffizienzverordnung (EnEV)

Die Kantone AR, FR, GE, GR, NE, SG und ZH und die Pronovo unterstützen die vorgeschlagenen Anpassungen.

GLP und Swiss eMobility äussern sich zur Energieetikette für Personenwagen. Sie führen aus, warum die aktuelle Energieetikette aus ihrer Sicht Mängel aufweist und wie diese angepasst werden sollte. Beiden wäre dabei wichtig, dass kein Modell, das den aktuellen CO2-Zielwert überschreitet, in den Kategorien A und B eingeteilt wird. Zudem müsste aus Sicht der GLP die Berechnung der Verbräuche von Plug-in-Modellen angepasst werden. Der VFAS fordert die Abschaffung der Energieetikette für Personenwagen. Falls diese weiter bestehen bleibt, sollen zahlreiche Vorschriften gestrichen und angepasst werden.

SP, Greenpeace, Pro Natura, BirdLife, Pusch, VCS und WWF merken an, dass die rechtlichen Grundlagen zur Übernahme der neuen EU-Reifenetikette nicht geschaffen wurden. Der Bund wird aufgefordert, die Reifenetikette der EU zu übernehmen. 8/17

BFE-D-7D643401/156