Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/66: Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 17 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwä-
scherei und der Terrorismusfinanzierung
1 Ausgangslage
Am 19. März 2021 hat das Parlament die Revision des Geldwäschereigesetzes1 (GwG) verabschiedet2. Diese beinhaltet eine weitere Stärkung des Abwehrdispositivs der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung und trägt dabei den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über die Schweiz vom Dezember 20163 Rechnung. Insgesamt wurden fünf Erlasse angepasst.
Die Massnahmen im Bereich des Meldesystems für Geldwäschereimeldungen, der Einführung einer Bewilligungspflicht für den Ankauf von Altedelmetallen, des Zentralamtes für Edelmetallkontrolle als neue Geldwäschereiaufsichtsbehörde und der Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung verlangen nach Ausführungsbestimmungen. Die vorliegenden Verordnungsanpassungen sollen in erster Linie die beschlossenen Massnahmen konkretisieren. Ausserdem sollen bei dieser Gelegenheit, und im Sinne der Überprüfung der stufengerechten Regulierung im Finanzmarktbereich, relevante Bestimmungen zum Meldewesen aus den Geldwäschereiverordnungen der Aufsichtsbehörden (Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht [FINMA] und Eidgenössische Spielbankenkommission [ESBK]) und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in die Geldwäschereiverordnung des Bundesrats (GwV)4 überführt werden.
Neben der GwV werden Anpassungen der Handelsregisterverordnung (HRegV5), der Edelmetallkontrollverordnung (EMKV6), der Verordnung über die Gebühren der Edelmetallkontrolle (GebV-EMK7) und der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV8) vorgeschlagen.
2 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 1. Oktober 2021 eröffnet und dauerte bis am 17. Januar 2022. Zur Teilnahme wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise eingeladen.
Eine Stellungnahme eingereicht haben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge):
20 Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, VD,
ZG, ZH;
4 politische Parteien: Die Mitte, FDP, GPS, SP;
4 Dachverbände der Wirtschaft: economiesuisse, SBVg, SGB, sgv;
16 interessierte Kreise: ASFCMP, CP, Freikirchen, EXPERTsuisse, FIDS, Forum SRO,
proFonds, Raiffeisen, SEA-RES, SRO-SVV, SVV, SRO TREUHAND|SUISSE,
TREUHAND|SUISSE, Kantonalbanken, VSPB, VSV.
1 SR 955.0
2BBl 2021 668
3Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Schweiz, Länderbericht 2016
(in Französisch und Englisch); www.sif.admin.ch > Finanzmarktpolitik und -strategie > Integrität des Finanzplatzes oder http://www.fatf-gafi.org/media/fatf/content/images/mer-suisse-2016.pdf