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Vernehmlassung 2021/7: Befristetes Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von Dienstleistungserbringern · 22 Seiten
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Vereinigten Königreich
(cc) Dienstleistungen von Fremdenführern; und
(dd) Beratungsdienstleistungen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes.
10. Die Erbringer vertraglicher Dienstleistungen erfüllen die folgenden Bedingungen:
(a) Die natürlichen Personen erbringen als Arbeitnehmende einer juristischen Person, die einen Dienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten abgeschlossen hat, vorübergehend eine Dienstleistung;
(b) die in das Vereinigte Königreich einreisenden natürlichen Personen bieten die betreffenden Dienstleistungen seit mindestens einem Jahr, gerechnet ab Beantragung der Einreise in das Vereinigte Königreich, als Arbeitnehmende der die Dienstleistungen erbringenden juristischen Person an und verfügen zum Zeitpunkt der Beantragung der Einreise in das Vereinigte Königreich über mindestens drei Jahre Berufserfahrung9 in dem Tätigkeitsbereich, auf den sich der Vertrag erstreckt;
(c) die in das Vereinigte Königreich einreisenden natürlichen Personen verfügen über:
(i) einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation,10 und
(ii) die Berufsqualifikation zur Ausübung einer Tätigkeit, sofern dies nach den Gesetzen, Vorschriften oder rechtlichen Anforderungen des Vereinigten Königreichs erforderlich ist;
(d) die natürliche Person erhält für die Dienstleistungserbringung im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs keine andere Vergütung als die Vergütung durch das Unternehmen, das die natürliche Person beschäftigt;
(e) der gewährte Zugang bezieht sich ausschliesslich auf die Dienstleistung, die Gegenstand des Vertrags ist und verleiht nicht das Recht, die Berufsbezeichnung des Vereinigten Königreichs zu führen, wo die Dienstleistung erbracht wird; und
(f) die Zahl der Personen, die unter den Dienstleistungsvertrag fallen, darf nicht grösser sein, als für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist; dies kann in den Gesetzen, Vorschriften oder sonstigen rechtlichen Anforderungen des Vereinigten Königreichs festgelegt werden.
11. Die zulässige Aufenthaltsdauer für Erbringer vertraglicher Dienstleistungen ist auf insgesamt höchstens 12 Monate je 24-Monatszeitraum begrenzt oder auf die Laufzeit des Vertrags, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.
Selbstständigerwerbende
12. Vorbehaltlich der Bedingungen in den Absätzen 13 und 14 und der Liste der Vorbehalte in Absatz 15 geht das Vereinigte Königreich Verpflichtungen gemäss
9 Die Berufserfahrung muss nach Erreichen der Volljährigkeit erworben werden.
10 Wurde der Abschluss oder die Qualifikation nicht im Vereinigten Königreich erworben, kann das Vereinigte Königreich prüfen, ob der Abschluss oder die Qualifikation dem in seinem Gebiet erforderlichen Hochschulabschluss gleichwertig sind.