Vorlage
Vernehmlassung 2021/7: Befristetes Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von Dienstleistungserbringern · 22 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage
Vereinigten Königreich
(b) «reglementierter Beruf» eine Erwerbstätigkeit, deren Ausübung, einschliesslich der Verwendung eines Titels oder einer Bezeichnung, durch eine Massnahme an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist.
(c) «zuständige Behörde» eine Behörde oder Stelle, die nach einer Massnahme für die Anerkennung von Qualifikationen und die Genehmigung der Ausübung eines Berufs in einem Zuständigkeitsgebiet benannt wurde; und
(d) «berufliche Dienstleistungserbringer» Staatsangehörige einer Vertragspartei, deren Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich dieser Vertragspartei erworben wurde.
Art. 15 Regeln für die Anerkennung der Berufsqualifikationen
von beruflichen Dienstleistungserbringern
Die Vertragsparteien bekräftigen, dass:
(a) die zuständigen Behörden an das Gesetz gebunden sind, welches von der zuständigen Behörde bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen anzuwenden ist; und
(b) die zuständigen Behörden günstigere Regelungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen vereinbaren oder einseitig günstigere Regelungen für berufliche Dienstleistungserbringer festlegen oder diese weiterhin anwenden können.
Art. 16 Arbeitsgruppe über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
1. Zur Unterstützung der Arbeit der zuständigen Behörden setzen die Vertragsparteien nach Massgabe von Artikel 15 gegebenenfalls ihre Arbeit in einer Arbeitsgruppe über die Anerkennung von Berufsqualifikationen fort, die von den Vertragsparteien eingerichtet wird. Um die langfristige Weiterentwicklung der Anerkennung von Berufsqualifikationen im Allgemeinen zu gewährleisten, setzt diese Gruppe ihre Gespräche auch mit dem Ziel fort, ein umfassendes Abkommen oder eine umfassende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen auszuhandeln. Die Arbeitsgruppe trifft sich in regelmässigen Abständen zu den einvernehmlich festgelegten Zeiten.
2. Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass dieses Kapitel durch ein Abkommen oder eine Vereinbarung nach Absatz 1 ersetzt wird.
Kapitel 4: Schlussbestimmungen
Art. 17 Anhänge
Die Anhänge zu diesem Abkommen bilden feste Bestandteile dieses Abkommens.