Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/9: Änderung der Handelsregisterverordnung · 16 Seiten

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Art. 159 Inhalt des Eintrags des Konkurses

Es erfolgen nur redaktionelle Anpassungen.

Anhang 2 Angabe der Rechtsform in der Firma

Nationalrat Marco Romano hat am 15. März 2018 die Motion 18.3262 «SCoop. Irreführende Kurzbezeichnung der Genossenschaft in Italienisch und Französisch ändern» eingereicht. Die Abkürzung «SCoop» wurde am 1. Juli 2016 eingeführt und steht für Société coopérative, Società cooperativa und Societad cooperativa. Nach Auffassung des Motionärs führt die Abkürzung zu Missverständnissen und Täuschungen, weil diese Bezeichnung in Englisch die Exklusivmeldung einer Zeitung sei und «SCoop» oft mit dem Detailhandelsunternehmen Coop in Verbindung gebracht werde. Die Motion wurde vom Nationalrat am 15. Juni 2018 und vom Ständerat am 4. März 20208 angenommen.

Der Motionär hat als Alternativen die Abkürzungen «Sco» oder «SC» vorgeschlagen. «SC» fällt ausser Betracht: Die Abkürzung steht für die «Convention de Stockholm sur les polluants organiques persistants». Es ist gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1961 zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen9 untersagt, diese Abkürzung in einer Firma zu verwenden. Die Abkürzung «Sco» ist ebenfalls bereits rege in Gebrauch und wird unter anderem als Ländercode für Schottland verwendet. Zudem führen mindestens fünf im Handelsregister eingetragene Unternehmen, die nicht Genossenschaften sind, bereits diese Abkürzung in ihrer Firma. Mit der Verwendung der Abkürzung «Sco» für Société coopérative, Società cooperativa und Societad cooperativa würde folglich eine neue Irrtums- oder Täuschungsgefahr geschaffen.

Als neue Abkürzung für Société coopérative, Società cooperativa und Societad cooperativa wird «SCoo» vorgeschlagen. Im Handelsregister finden sich zurzeit keine Firmen, die «SCoo» als Abkürzung verwenden. Da die Möglichkeiten für eine kurze und prägnante Abkürzung der Begriffe Société coopérative, Società cooperativa und Societad cooperativa sehr begrenzt sind, erscheint die Abkürzung «SCoo» als sinnvoller Kompromiss, der auch dem Anliegen der Motion Romano gerecht wird.

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Sämtliche mit den vorgeschlagenen Änderungen verbundenen finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Bund ergeben sich bereits aus der Revision der Aktienrechts (16.077)10, da mit der vorliegenden Revision lediglich die entsprechenden Ausführungsbestimmungen umgesetzt werden. Wie bereits im Rahmen der Aktienrechtsrevision ausgeführt, sind mit den vorgeschlagenen Bestimmungen grundsätzlich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Bund im Sinne zusätzlicher Ausgaben verbunden. Es wird insbesondere keine neue Behörde vorgesehen und keine bestehende Behörde ausgebaut.

Für das Eidgenössische Amt für das Handelsregister werden allerdings im Informatikbereich gewisse Anpassungen – insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Kapitalbands und der Möglichkeit eines Aktienkapitals in Fremdwährung – notwendig. Es müssen etwa sämtliche Komponenten erweitert werden. Angefangen bei der Schnittstelle mit den kan-

8AB 2020 S 42

9 SR 232.23

10 BBl 2017 399 ff.