Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/9: Änderung der Handelsregisterverordnung · 16 Seiten

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tonalen Handelsregisterbehörden, den Datenbanken, den Fachapplikationen bis zu sämtlichen Schnittstellen zu den anderen Amtsstellen, welchen Angaben übermittelt werden, vorab natürlich die Schnittstelle zum Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB.

Für die Umsetzung der Steuerbestimmungen zur Fremdwährung und zum Kapitalband sind auch seitens ESTV Anpassungen an einer Vielzahl von Formularen sowie an den IT-Systemen erforderlich.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone

Die Steuerbestimmungen betreffend Fremdwährung und Kapitalband müssen von den Kantonen in ihre kantonale Steuergesetzgebung überführt werden. Es sind zudem Anpassungen an den kantonalen IT-Systemen erforderlich (Steuern und Handelsregister).

Im Übrigen sind die Auswirkungen auf die Kantone in der Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) dargelegt.11

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft wurden bereits in der Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) dargelegt.12

4 Delegation

Der Verordnungsentwurf stützt sich auf die Artikel 621 Absatz 2, 933 Absatz 2, 943 und 950 Absatz 2 OR sowie auf Artikel 102 Buchstabe a des Fusionsgesetzes vom 3. Oktober 200313 (FusG).

11BBl 2017 399 ff.

12BBl 2017 399 ff.

13 SR 221.301