Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 35Fedlex · Erläuternder Bericht
Art. 45 Auskunftstyp IR_18_ID: Identitätsnachweis
Absatz 1 wird an den in Artikel 20a verwendeten Begriff «Dokument» (statt «Ausweis») angepasst und geschlechtergerecht formuliert.
In Absatz 2 wird ein neuer Identifikator des 5G-Systems (SUPI) eingefügt (s. Erläuterungen zu Art. 35 Abs. 1 Bst. d Ziff. 10). Der Rest des Absatzes bleibt inhaltlich unverändert. Die Abkürzung ICCID ist im Anhang erklärt.
Art. 46 Abs. 1
Dieser Absatz wird neu geschlechtergerecht formuliert.
Art. 47 Auskunftstyp IR_20_CONTRACT: Vertragskopie
Absatz 1 wird neu geschlechtergerecht formuliert.
In Absatz 2 wird ein neuer Identifikator des 5G-Systems (SUPI) eingefügt (s. Erläuterungen zu Art. 35 Abs. 1 Bst. d Ziff. 10). Der Rest des Absatzes bleibt inhaltlich unverändert. Die Abkürzung ICCID ist im Anhang erklärt.
Art. 48 Auskunftstyp IR_21_TECH: Technische Daten
In Absatz 1 wird präzisiert, dass sich dieses Auskunftsgesuch auf die «am angefragten Standort» vorhandenen Netzelemente bezieht.
In Absatz 2 Buchstabe a wird neu der allgemeine Begriff der Zell- oder Gebietsidentifikatoren verwendet, statt beispielhaft die einzelnen Identifikatoren aufzuzählen. Der neue Oberbegriff Zellidentifikator schliesst namentlich die bisherigen Beispiele CGI (2G und 3G), ECGI (4G) und NCGI25 (5G) ein. Die drei Beispiele für eine Area Identity (SAI26, RAI27 und TAI28) werden neu unter dem Oberbegriff Gebietsidentifikator zusammengefasst. Diese redaktionellen Änderungen haben jedoch keinen Einfluss auf die Lieferung der bisherigen CGI, ECGI, SAI, RAI und TAI. Soweit technisch zutreffend, sind diese wie bisher zu liefern.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Identifikation eines bestimmten WLAN-Zugangs oft nicht auf Ebene des Zugangspunkts (access point) möglich ist, sondern nur auf Ebene des Hotspots. Daher wird als Alternative zu den Identifikatoren der Netzelemente eine andere geeignete Bezeichnung (z. B. Hotspotname, als Alternative
25 NCGI (New Radio Cell Global Identity): unveränderter Identifikator für eine Zelle in Mobilfunknetzen der fünften Generation (5G), gemäss 3GPP TS 23.003, Clause 19.6A. Der NCGI besteht aus der Verkettung des PLMN-Identifikators (MCC + MNC) sowie der NR Cell Identity (NCI) und ist weltweit eindeutig.
26 SAI (Service Area Identity): unveränderter Identifikator für ein Dienstabdeckungsgebiet (Service Area), welcher in Mobilfunknetzen für das Mobility Management verwendet wird (s. 3GPP TS 23.003, Clause 12.5)
27 RAI (Routing Area Identity): unveränderter Identifikator für ein Routing-Gebiet (Routing Area), welcher in Mobilfunknetzen im Bereich paketvermittelte Datenübertragung für das Mobility Management verwendet wird (s. 3GPP TS 23.003, Clause 4.2)
28 TAI (Tracking Area Identity): unveränderter Identifikator für ein Tracking-Gebiet (Tracking Area), welcher in Mobilfunknetzen der vierten Generation für das Mobility Management verwendet wird (s. 3GPP TS 23.003, Clause 19.4.2.3)