Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/4: Änderung des Energiegesetzes · 25 Seiten

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men ausreichen. Die vorgeschlagenen Massnahmen müssten präzisiert werden (Groupe E). Vernachlässigt werde die Förderung von Energieeffizienz und Sparmassnahmen (VASOS; Einzelpersonen Bachs, H. Frésard, L. Früh, N. Frésard, Rohrer, Schneider, Weidmann, W. Früh).

Der Kanton Waadt weist darauf hin, dass das Ziel der Vernehmlassungsvorlage nur dann erreicht

werden kann, wenn sie mit anderen energie-, klima- und umweltpolitischen Ansätzen kohärent

ist.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende vermissen eine umfassende Analyse, welche Verfahrensschritte am meisten Zeit beanspruchen und warum dies so ist (AI, AG, AR, GL, GR, NE, NW,

OW, SG, SH, SO, VS, ZG, ZH; BPUK, EnDK; ACCVS, Freie Landschaft Thurgau, Groupe E, IBK,

RKGK, RKOO; Einzelperson Witschi). Für andere Vernehmlassungsteilnehmende fehlt eine Ursachenanalyse bezüglich des materiellen Umweltrechts, der Qualität der eingereichten Gesuchunterlagen, der Marktsituation, der Subventionen im Ausland, der Bearbeitungsfristen in der Bundesverwaltung und in den Eidgenössischen Kommissionen sowie der Bearbeitungsfristen durch die Gerichte (GL, GR, NW, UR, VS; ACCVS, IBK, RKGK). Die SVP ist der Ansicht, dass es der Vernehmlassungsvorlage an einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise fehle und die vielfältigen Problemstellungen weitgehend unberücksichtigt blieben. Die verwendeten Prognosen müssten durch eine erhöhte Nachfrage infolge der Elektrifizierung in Frage gestellt werden. Die Einspareffekte würden durch die Bevölkerungszunahme infolge der ungebremsten Zuwanderung fast vollständig aufgezehrt. Freie Landschaft Freiburg und der Verein «Non au parc éolien les collines de la Sonnaz» weisen darauf hin,

dass eine technische Berechnung der Gesamtzahl und Grösse aller Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien fehle. Die Eawag weist darauf hin, dass allfällige Stromengpässe in strengen Wintern in der Schweiz auch aus wirtschaftlichen Gründen viel einfacher im europäischen Stromverbund gelöst werden könnten als mit einem höheren Eigenversorgungsgrad. Verschiedene weitere Hemmnisse würden den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion ebenfalls bremsen: Fehlende Wirtschaftlichkeit der Investitionen im Inland (AI, AG, AR, GR, NE, NW, OW, SH, SO, SG, VS, ZG, ZH; Die Mitte; SGV; SGB; BPUK, EnDK; ACCVS, IBK); die Marktsituation (ACCVS, IBK); die Projektfinanzierung (GR); fehlende oder qualitativ ungenügende Gesuchunterlagen (ACCVS, IBK); das energiepolitische Umfeld (GR); die strenge Gesetzgebung (Groupe E); Konflikte mit dem materiellen Recht (Regiogrid); das Raumplanungsrecht (SAB); Konflikte mit dem materiellen Umweltrecht (AI, AG, AR, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SH, SO, UR, VS, ZG, ZH; Die Mitte; SAB, SGV; BPUK, EnDK; ACCVS, IBK, RKGK); die Normdichte des gesamten materiellen Umweltrechts (RKOO; ACCVS, IBK); Vollzugshilfen, Richtlinien und Empfehlungen, die das materielle Recht laufend erweitern und und verschärfen, was aus demokratiepolitischer Sicht sehr fragwürdig sei (ACCVS, IBK); dass die Projektierenden von Kraftwerken bei der Erarbeitung der Grundlagen immer wieder mit neuen Anforderungen konfrontiert würden (ACCVS, IBK); die mit Artikel 12 EnG verschärften Schutzanforderungen (Swiss Small Hydro); die Interessenabwägung (bauenschweiz, EKW, FSU, SWV), insbesondere die Gewichtung der Interessen des Natur- und Heimatschutzes gegenüber den Nutzungsinteressen (bauenschweiz, CKW, STV, VFAS); fehlende Ressourcen für die materielle Koordination (FSU); das Verbandsbeschwerderecht (GR; SAB, SGV; Swiss Small Hydro; EKW); grosse Verzögerungen und Unsicherheiten durch Bundesämter (ACCVS, IBK); lange Bearbeitungszeiten der Gerichte bei Einsprachen (ACCVS, IBK); der Einbezug der ENHK (ACCVS, IBK); Verfahrenskoordination zwischen den verschiedenen Fachstellen (RKOO); Vollzug weiterhin bestehender «bürokratischer» Schritte (UFS); steuerliche Hürden und Meldeverfahren für Solaranlagen auf Gebäuden (SWISSAIR). Nach Ansicht von Swisscleantech gelingt es nicht, die Schritte des Bewilligungsverfahrens schnell genug zu durchlaufen. Die Umweltverbände weisen auf das Grundproblem der Verfahren hin, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich der Standorte erst in einem späten Verfahrensschritt mit dem nötigen Detaillierungsgrad erfolge. Die Investoren könnten deshalb erst spät abschätzen, ob und welche Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen zu treffen seien oder ob ihr Projekt grundsätzlich anderen Interessen widerspreche (GPS, SPS; Pro Natura, Pusch, SVS, VCS, WWF; Aqua Viva, Greenpeace, SAC, SES, svu). Für Freie Landschaft Freiburg und den Verein «Non au parc éolien les collines de la Sonnaz» sind lange Verfahren oft ein Zeichen für schlechte Projekte.