Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/4: Änderung des Energiegesetzes · 25 Seiten

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Unklar sei auch, inwieweit das vorgesehene Konzept die Arbeiten zur Umsetzung der Festlegun-

gen der für die Nutzung der Wasser- und Windkraft geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken

im Richtplan negativ beeinflusse (GL, GR, NW, UR, VS; ACCVS, IBK, RKGK). Befürchtet wird auch eine Verlangsamung der Aufnahme von Wasserkraftprojekten in den kantonalen Richtplan (Kanton VS).

2. Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen

2.1. Konzept für erneuerbare Energien (Art. 9a)

Absatz 1

VS, EKD und ENHK erachten das vorgeschlagene Konzept für erneuerbare Energien als geeignet, um die Richtplanverfahren für Standorte zu beschleunigen. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass das Konzept die Realisierungswahrscheinlichkeit erhöhen kann, wenn eine stufengerechte Interessenabwägung stattfindet. Der SAC begrüsst den Einbezug der Gemeinden, Organisationen und der Bevölkerung. BL und LU sehen Hindernisse in den unbekannten materiellen Rahmenbedingungen des Konzepts, während SG sich fragt, wie der Bundesrat ohne Richtplanung zu den notwendigen Informationen für Grossanlagen gelangen will. CKW sieht den Ausschluss der Projektanten und Investoren von der Erarbeitung des Konzepts als Widerspruch zur Schaffung von Planungs- und Investitionssicherheit.

Der WWF schlägt vor, dass das nationale Konzept Empfehlungen zur Freihaltung von bedeutenden Ortsbildern und wertvollen Naturräumen sowie klare Vorgaben für die kantonalen Abklärungen und Prüfungen enthalten sollte. Auch UR betont die Freihaltung der für den Naturschutz wichtigsten Gebiete. Die Eawag empfiehlt, den Ansatz der integralen Einzugsgebietsplanung zu verfolgen und die bestehenden Instrumente zu nutzen. JU betont die Berücksichtigung der bestehenden Richtplanung und Objektblätter zur Windenergie. Geothermie Schweiz fordert eine Überarbeitung des Konzepttitels, da dieser irreführend sein könnte.

BS, FR, Axpo, Akademien und CKW schlagen vor, dass der Bund einen nationalen Sachplan für den Ausbau der erneuerbaren Energien erarbeitet. Dazu sollen die Kompetenzen des Bundes im Bereich der erneuerbaren Energien erweitert werden. Die im Sachplan enthaltenen Projekte müssten mit einem höheren Detaillierungsgrad als in den kantonalen Richtplänen behandelt werden. Axpo und CKW schlagen vor, im Sachplan auch Standorte für grossflächige Photovoltaikanlagen auszuscheiden. Sollten die Vorgaben des Sachplans nicht in die kantonalen Richtpläne übernommen werden, müsste in letzter Konsequenz eine Ersatzvornahme durch den Bund erfolgen.

Absatz 2

Einige Vernehmlassungsteilnehmende kritisieren die Einführung der neuen Kategorie der für den Ausbau der Energieversorgung bedeutendsten Anlagen (AI, AG, AR, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, VS, ZG, ZH; ACCVS, BPUK, EnDK, IBK, Swiss Small Hydro). Es wird befürchtet, dass bestehende Anlagen abgewertet und benachteiligt werden und dass die Einführung dieser Kategorie zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten führen könnte (AI, AG, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, UR, VD, VS, ZG, ZH; FDP; economiesuisse; BPUK, EnDK, FER,

Suisse Eole, Swiss Small Hydro; ACCVS, Alpiq, FMV, Groupe E, IBK, RKGK, Swisspower, VFAS). Einige Vernehmlassungsteilnehmende sind der Ansicht, die Einführung der neuen Kategorie könne zu einer Verletzung des Prinzips der umfassenden Planung führen (GL, GR, NW, UR, VS; ACCVS, IBK, RKGK).