Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/4: Änderung des Energiegesetzes · 25 Seiten
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grundsätzlich für Steuerabzüge, verlangen aber eine Klarstellung, dass keine doppelten Abzüge möglich sind. Einige Organisationen sind dafür, solange keine Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie besteht (Casafair) oder die Abzüge sowohl für juristische als auch für natürliche Personen gelten (FST, GastroSuisse, sgv). Nur eine Minderheit lehnt den Vorschlag ab (ZH, SZ, NW, SG, AG, Club Energie Suisse). Es werden auch weitere Massnahmen zur Förderung der Solarenergie vorgeschlagen (LU, AR, TG; EKD, aeesuisse, SSES, Stadt Zürich, suisstec, Swissolar, USPI, VSE). UFS schlägt vor, dass der Staat die Kosten nur für abgelehnte Projekte übernimmt.
EXPERTsuisse begrüsst das Ziel, die Steuerabzüge für die Installation von Solaranlagen auf neuen und bestehenden Gebäuden in allen Kantonen einheitlich zu behandeln. Sie schlägt vor, diese Abzüge nicht auf der Stufe des Gesetzes-, sondern auf Verordnungsstufe zu regeln. Ruedi Horber fordert, dass die Einkünfte aus dem Verkauf von Solarenergie auf privaten Liegenschaften von der direkten Bundessteuer befreit werden, allenfalls mit einer Obergrenze. ASEC kritisiert die fehlende finanzielle Unterstützung für Bürgergenossenschaften und Mieter, die in Solaranlagen investieren wollen und schlägt vor, dass jeder Steuerpflichtige, der sich an der Entwicklung und am Unterhalt von Solaranlagen beteiligt, die damit verbundenen Kosten abziehen kann.
2.8. Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979
Artikel 18a Absatz 1 erster Satz
Der Vorschlag, das Meldeverfahren durch eine Änderung von Artikel 18a auf Photovoltaikanlagen an Fassaden auszudehnen, wird von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden Kantonen positiv aufgenommen (ZH, BE, LU, UR, NW, GL, ZG, SO, SH, AI, SG, AG, GR, VD, JU ; FDP, glp, GPS; SGV;
SGB, sgv; BPUK, EnDK; ACCVS, aeesuisse, Alpiq, Casafair, ECO SWISS, ewz, Groupe E, HEV, HotellerieSuisse, Primeo Energie, regiogrid, RKGK, RZU, SSES, suisstec, SVV, Swissolar, Swisspower, Travail Suisse, UFS, USPI suisse, VFS, VSE, WWF). BL, GE, LU, NE, TG, VS, Akademien, Stadt Zürich und SSV sprechen sich dafür aus, jedoch unter Bedingungen, um den Schutz des Baubestandes und eine gute Integration der Anlagen zu gewährleisten. OW, TI und EKD befürworten die Änderung nur in Industrie- und Gewerbezonen, andere lehnen sie ab (AG, AR, FR, SG; GPS; Alliance, AKD,
Appenzell-Innerrhoder und St. Galler, Basler, Baselbieter, Berner, Bündner, Innerschweizer und Schaffhauser Heimatschutz, ARS, AS, Ligue vaudoise, RWU, SHS, SL-FP, STAN) oder unterstützen sie nur eingeschränkt (UR, VASOS).
Der SBV weist darauf hin, dass eine Harmonisierung der Meldeverfahren angestrebt werden sollte. AR ist der Ansicht, dass ein Verzicht auf die Erhebung von Gebühren im Rahmen von Bewilligungsverfahren für Solaranlagen wahrscheinlich mehr bewirken würde als eine Ausweitung des Meldeverfahrens. sgv fordert die Ausweitung des Meldeverfahrens auf weitere Kleinanlagen, insbesondere Solaranlagen, Blockheizkraftwerke, lokale Kleinwindkraftanlagen und Brennstoffzellen, während USPI dies für Heizanlagen mit erneuerbarer Energie fordert.
UFS beurteilt die Gleichstellung von Bauzonen und landwirtschaftlichen Flächen kritisch. DAH ist der Ansicht, dass der Bund mit der Einführung von Artikel 18a RPG betreffend Solaranlagen an die Grenze seiner verfassungsmässigen Kompetenzen gegangen sei. Die in der Vorlage darüberhinausgehende Steuerung der Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden sei nicht stufengerecht und laufe dem föderalistischen Grundgedanken grundsätzlich zuwider.