Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/4: Änderung des Energiegesetzes · 25 Seiten
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Absatz 3
BL, BE, NW, VS, economiesuisse, BKW, EKW und SWV lehnen gleiche Schwellenwerte insbesondere für Windenergie und Wasserkraft ab. Die SVP erachten eine fixen Schwellenwert als unnötige Einschränkung und fordert flexible Schwellenwerte, um auch andere wichtige Anlagen einbeziehen zu können. Auch die Angemessenheit eines Schwellenwertes von 40 GWh wird kritisiert, da andere Technologien nicht berücksichtigt würden (TG; Einzelperson Weidmann).
Einige Vernehmlassungsteilnehmende empfehlen, die "bedeutendsten Anlagen" genauer zu spezifizieren, höhere Werte für Neuanlagen festzulegen und einen Mindestanteil an Wintererzeugung zu definieren. Es wird empfohlen, diese Anlagen auf die 15 Projekte des "Runden Tisches Wasserkraft" zu beschränken (SPS; Pro Natura, Pusch, SVS, VCS, WWF; Greenpeace, SES), während CKW den Neu- und Ausbau weiterer Wasserkraftanlagen unterstützt. Für den WWF sollten die wichtigsten Anlagen auf maximal 2 TWh Winterstrom begrenzt werden. Einige Vernehmlassungsteilnehmende schlagen vor, Kriterien für die Aufnahme von Standorten im Gesetz zu definieren (economiesuisse; Suisse Eole, VSE; Alpiq, BKW, Groupe E, Regiogrid, VFAS), während andere den Schwellenwert im Gesetz festschreiben wollen, um Planungssicherheit zu schaffen (TG, GastroSuisse, STV).
2.4. Richtplanfestsetzungen gemäss dem Konzept für erneuerbare Energien (Art. 10a)
Absatz 1
Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die Festlegung der Projektstandorte im kantonalen Richtplan zur Planungssicherheit beiträgt und dadurch Rückweisungen wegen fehlender Richtplanung verhindert werden. VS ist der Ansicht, dass die Methode und die Art der Festlegung von Wasserkraft- und Windenergieprojekten aus Artikel 10a nicht klar hervorgehen. Primeo Energie fordert, dass alle Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien berücksichtigt werden. Auch seien Standorte für die Speicherung erneuerbarer Energien in den Richtplan aufzunehmen (aeesuisse). TI schlägt vor, dass die Vorgehensweisen Gegenstand von Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen sein sollen. economiesuisse, Suisse Eole, VSE, Alpiq, Axpo, BKW, CKW, Groupe E, Regiogrid und VFAS fordern eine periodische Überprüfung und transparente Darstellung der Umsetzung des Konzepts in den kantonalen Richtplänen sowie ein Monitoring (Eawag). Das Bundesgericht stellt fest, dass eine Regelung für kantonsübergreifende Anlagen fehlt.
Absatz 2
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende bringen unterschiedliche Anliegen und Vorschläge zur Umsetzung des Konzeptes des Bundes für erneuerbare Energien ein. GL, GR, NW, UR, VS, ACCVS, IBK und RKGK fordern eine sorgfältige Interessenabwägung bei der Umsetzung von Projekten auf kantonaler Ebene. Andere betonen die Bedeutung einer koordinierten Planung zwischen Bund und Kantonen (economiesuisse; Suisse Eole, VSE; BKW, Groupe E, Regiogrid, VFAS). Axpo, CKW und VFAS befürchten, dass die vorgeschlagenen Regelungen zu unbestimmt sind und zu unterschiedlichen Beurteilungen führen könnten. Vorgeschlagen wurde die Durchführung von strategischen Umweltprüfungen auf kantonaler Ebene sowie die Berücksichtigung kumulativer Auswirkungen von Projekten auf Biodiversität und Landschaft im gleichen Gebiet (GPS, SPS; SGB; Pro Natura, Pusch,
SVS, VCS, WWF; Aqua Viva, Greenpeace, SAC, SES, svu). Gefordert wurden auch die Wahrung der Rechte der betroffenen Gemeinden (Einzelperson Weidmann) und die Suche nach Alternativstandorten, wenn ein Standort nicht realisiert werden kann (Grünliberale).
Absatz 3
Nach dem SSV ist es angesichts der Dringlichkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien gerechtfertigt. den Standortgemeinden lediglich ein Recht auf Information und Anhörung zuzusprechen. RZU und