Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/4: Änderung des Energiegesetzes · 25 Seiten
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1. Allgemeines
1.1. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens
Mit dem Beschleunigungserlass will der Bundesrat den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz vorantreiben. Dazu sollen unter anderem die Planungs- und Baubewilligungsverfahren für die grössten Wasserkraft- und Windkraftanlagen beschleunigt werden. Zudem soll der Ausbau von Solaranlagen durch steuerliche Anreize und den Ausbau des Meldeverfahrens vorangetrieben werden. Der Entwurf des Beschleunigungserlasses war vom 2. Februar bis zum 23. Mai 2022 Gegenstand einer Vernehmlassung. Dabei hat der Bundesrat den Vernehmlassungsteilnehmenden auch die Frage gestellt, ob eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie auf geeigneten Neubauten in Kombination mit der vorgeschlagenen Steuererleichterung begrüsst würde.
1.2. Vermehmlassungsteilnehmende
Die Vernehmlassungsunterlagen wurden sämtlichen Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (12), den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden,
Städte und Berggebiete (3), den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft (8) sowie weiteren interessierten Kreisen und Organisationen (90) zur Stellungnahme unterbreitet.
Zur Vernehmlassungsvorlage haben 26 Kantone, 6 politische Parteien, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 6 Dachverbände der Wirtschaft, 120 weitere interessierte Kreise und Organisationen (davon 80 nicht angeschriebene) sowie 111 Einzelpersonen Stellung genommen.
Einige Kantone schliessen sich der gemeinsamen Stellungnahme von EnDK und BPUK vom 2. Mai 2022 vollumfänglich (AI, AG, GR, NE, NW, OW, SG, SH, SO, VS, ZG) oder weitgehend (ZH) an. Der Kanton Luzern schliesst sich der Meinung der BPUK und der EnDK an, dass die Vernehmlassungsvorlage überarbeitet werden muss und verweist auf deren Ausführungen zum «Bundeskonzept +» und die Prüfanträge.
GL, GR, NW, UR und VS sowie der ACCVS schliessen sich der Stellungnahme der RKGK an. Der ACCVS unterstützt auch die Stellungnahme der IBK. Letztere unterstützt die Stellungnahme der RKGK. BKW verweist auf die Stellungnahmen von SWV und VSE. Regiogrid verweist auf die Stellungnahme des VSE, die vollumfänglich unterstützt wird. Groupe E verweist auf die Stellungnahme des VSE, insbesondere auf die konkreten Änderungsvorschläge zu den Artikeln, sofern diese nicht im Widerspruch zur eingereichten Stellungnahme stehen. Die EKW stützt ihre Stellungnahme auf die Stellungnahme des SWV. Die CKW schliesst sich in allen Punkten der Stellungnahme der Axpo Holding an und verweist auf diese.
economiesuisse verweist bezüglich der konkreten Anträge zu den Gesetzesartikeln auf die Stellungnahmen ihrer Mitglieder Alpiq und BKW. Der VFAS verweist bezüglich der konkreten Anträge zu den Gesetzesartikeln auf die Stellungnahmen von Alpiq, Axpo und BKW. Der sbv unterstützt die Stellungnahme von Ökostrom Schweiz vollumfänglich.
Der SAV verzichtet auf eine Stellungnahme, da die Vorlage von economiesuisse bearbeitet werde. Die ROREP verzichtet aus Kapazitätsgründen auf eine Stellungnahme. UR verzichtet auf eine ausführliche Stellungnahme.
Aufgrund seiner Ausrichtung beschränkt sich der SSES auf Anpassungen, die sich auf Solaranlagen beziehen. Swiss Small Hydro konzentriert sich in der Stellungnahme auf die Auswirkungen der Vernehmlassungsvorlage hinsichtlich der Kleinwasserkraft. In Entsprechung zur thematischen Ausrichtung von Alliance konzentriert sich die Stellungnahme dieser Organisation auf Aspekte, welche die Baukultur betreffen.