Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/4: Änderung des Energiegesetzes · 25 Seiten
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2.9. Wasserrechtsgesetz vom 22. Dezember 1916
Artikel 60 Absatz 1
Von den Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zu diesem Artikel geäussert haben, befürworten nur SL-FP und ewz die Änderung. Im Gegensatz dazu sprechen sich GL, GR, NW, UR, ACCVS und RKGK gegen diese Änderung aus.
2.10. Pflicht zur Nutzung von Solarenergie auf geeigneten Neubauten
Der Bundesrat hat in seinem Begleitschreiben vom 2. Februar 2022 zum vorliegenden Vernehmlassungsverfahren ausgeführt, dass er interessiert ist zu erfahren, wie die Vernehmlassungsteilnehmenden zu einer Pflicht zur Nutzung von Solarenergie auf geeigneten Neubauten in Kombination mit den vorgeschlagenen Steuererleichterungen stehen.
Eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie bei Neubauten wird von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst (LU, UR, BS, BL, JU; glp, GPS, SPS; SGB; aeesuisse, AKD, Alliance, aquaviva,
ARS, AS, bauenschweiz, Casafair, EKD, Elcom, ENHK, ewz, Greenpeace, Pro Natura, Pusch,
RKOO, SAC, SES, SHS, SL-FP, SSES, SSV, Stadt Zürich, SVS, Swissolar, VASOS, VCS, WWF).
Einige schlagen jedoch zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Solarenergie vor (glp, GPS, SPS; AKD, aquaviva, Greenpeace, Pro Natura, Pusch, SES, SSES, Stadt Zürich, SVS, VCS, WWF), während andere Bedenken hinsichtlich des Schutzes von Kultur- und Naturdenkmälern äußern und Rahmenbedingungen und Ausnahmen fordern (BPUK, EnDK, SSV). Einige Vernehmlassungsteilnehmende möchten eine solche Verpflichtung nur in Industrie- und Gewerbezonen (LU; GPS; Alliance, Appenzell-Innerrhoder und St. Galler, Basler, Baselbieter, Berner, Bündner, Innerschweizer und Schaffhauser Heimatschutz, ARS, AS, DAH, EKD, SHS, STAN) oder sie befürworten sie nur unter der Bedingung, dass die vorgeschlagenen Steuerabzüge angenommen werden (bauenschweiz, usic).
Ohne sich gegen eine Bundespflicht auszusprechen, weisen AI, FR, GE, NW, OW, SG, SH, SO, TI, ZH, BPUK und EnDK darauf hin, dass die Gesetzgebung vieler Kantone bereits in Übereinstimmung mit der MuKEn in diesem Sinne angepasst wurde. Andere lehnen eine solche Verpflichtung ab (AG, AR, TG, VS, ZG; Die Mitte; economiesuisse, sgv; Alpiq, Energie Club Schweiz, FER, Groupe E, HEV, HotellerieSuisse, regiogrid, RZU, SVV, VFAS, VSE).
3. Weitere Vorschläge und Bemerkungen
Einige Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass auch die Verfahren für den Ausbau der Stromnetze beschleunigt werden (AG, GR, NE, NW, SG, SH, SO, VS, ZH; FDP, SVP; SGV; economiesuisse; BPUK, EnDK; Axpo, BKW, Elcom, Groupe E, Swissgrid, VSE). Andere Vernehmlassungsteilnehmende sind der Ansicht, dass in diesem Bereich zusätzliche Ressourcen bei den verfahrensleitenden Behörden notwendig sind (SSV, Swissgrid).
In einigen Stellungnahmen wird empfohlen zu prüfen, ob klare Fristen und Verbindlichkeiten für die einzelnen Verfahrensschritte eingeführt werden sollen (FDP; Suisse Eole) bzw. den Bundesbehörden und Gerichten verbindliche und kürzere Fristen für die Beurteilung von Projekten gesetzt werden könnten (AG, BE, BL, FR, GR, LU, NE, NW, SG, SH, SO, VS, ZH; Die Mitte; SGV; BPUK, EnDK;
Axpo, CKW, Groupe E, regiogrid, SSV, Suisse Eole, VSE). sgv schlägt vor, die Einsprachemöglichkeit für gewisse Projekte bis zur Erreichung der Zubauziele zu sistieren. Für Die Mitte, SVP, aeesuisse und Alpiq ist eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts zu diskutieren.