Ergebnisbericht 2 (andere)

Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 55 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16

einheitliche Vollzug sichergestellt und eine Ungleichbehandlung der Wettbewerbsteilnehmer eliminiert würde. Sie beantragen deshalb, elektrisch angetriebene Anhänger im Binnenverkehr zuzulassen, insbesondere für schwere Sachentransportanhänger.

• Der Kanton LU lehnt den Vorschlag ab, da es sich bei Anhängern mit eigenen Antrieben oft um

Kleinserien und Einzelstücke handle. Mit dem Wegfall nationaler Vorschriften würde riskiert, dass Hersteller diese Anhänger europäisch gesamtgenehmigen müssten. Der finanzielle Aufwand dafür wäre enorm. Zudem würden inländische Hersteller auf dem Schweizer Markt diskriminiert, da im Ausland zugelassene Anhänger in der Schweiz frei verkehren könnten. Es sei zudem nicht klar, ob diese Fahrzeuge auch die Energieversorgung nur über das Zugfahrzeug erhalten dürfen.

• CASU beantragt im Sinne der Förderung von Innovationen von Schweizer Fahrzeugbauern, Art.

189 Abs. 8 E-VTS sei wie folgt zu ändern: «Anhänger dürfen über einen eigenen Hilfs-Antrieb verfügen unter der Bedingung, dass das Zugfahrzeug jederzeit die Kontrolle über den Anhänger hat.»

• KO2 bemerkt, eine zwingende Regelung, wonach Schweizer Produkte oder Produkte für die

Schweiz nur nach EU-Recht zugelassen sein sollen, sei nicht nachvollziehbar und unverhältnismässig und verstosse gegen Verfassung und Gesetz. Für kleine Anzahlen von Fahrzeugen sollten Ausnahmeregelungen gemäss EU-Richtlinien und EU-Normen gelten. Es sei zudem nicht verständlich, weshalb Vorschriften der USA nicht übernommen werden sollen, obwohl dies einer der wichtigsten Handelspartner der Schweiz sei.

21/ ASTRA-D-C4B33401/731